getrennt lebende Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht praktizieren das Wechselmodel(jeder 2 Wochentage, WEs im Wechsel).
Nun hat der eine Elternteil (zB die Mutter) oft Termine bei denen diese das Kind nicht betreuen kann. Die Termine gehen bis zu einer Woche.
Der Vater bietet sich an das Kind in diesen Zeiten zu betreuen.
Kann die Mutter das Kind in diesen Zeiten trotzdem von Bekannten oder Freunden betreuen lassen oder muss Sie es zum Vater geben?
Unabhängig von der Rechtslage sollte man dem Vater raten sich da anzubieten aber keinesfalls aufzudrängen, sonst kann die Situation sehr schnell kippen und dann gibts weniger Kind in der realität und mehr Kind am Papier, da hat der Vater sicher nix mitgekonnt.
Beide haben das Sorgerecht, wenn die Mutter an ihren Tagen das Kind lieber zu Bekannten als zum Vater steckt, sehe ich keinen Grund warum sein Umgangsrecht in irgendeiner Weise eingeschränkt werden sollte.
Ich glaube nicht, daß dem Jugendamt die Unterbringung bei Bekannten der Mutter lieber wäre, als die Unterbringung beim Vater
rechtlich kann die Mutter in der Zeit, in der das Kind bei Ihr ist, mit dem Kind machen was sie will, solange es dem Kind nicht schadet.
Natürlich kann sich der Vater anbieten. Wenn die Mutter das aber nicht will, sollte der Vater besser aufpassen, da wenn Mama sauer ist, der Papa und das Kind immer das Nachsehen haben bei unseren Gesetzen und (un)rechtsprechern in Deutschland ;(
rechtlich kann die Mutter in der Zeit, in der das Kind bei Ihr
ist, mit dem Kind machen was sie will, solange es dem Kind
nicht schadet.
Sicher? Bei gemeinsamen Sorgerecht?
Natürlich kann sich der Vater anbieten. Wenn die Mutter das
aber nicht will, sollte der Vater besser aufpassen, da wenn
Mama sauer ist, der Papa und das Kind immer das Nachsehen
haben bei unseren Gesetzen und (un)rechtsprechern in
Deutschland ;(
Gemeinsames Sorgerecht bedeutet, dass beide Elternteile die Personen- und Vermögenssorge im Einvernehmen miteinander für das Kind ausüben.
Für mich heißt das, dass der Vater damit einverstanden sein muß, zumal es ja nicht nur um einen Nachmittag oder so geht, sondern um die komplette, mit der Mutter vereinbarte Umgangszeit des Kindes.
Genau das meinte ich mit mehr Kind am Papier:
Ja rein theoretisch könnte bei gemeinsamen Sorgerecht der Vater die Unterbringung bei Verwandten anmeckern, dann würde er eventuell, (Familienrecht und Deutschland/Österreich) da ist nix fix recht bekommen.
ABER Wenn dann die Mutter zurecht sagt, das eine gemeinsame Ausübung des Sorgerechts auf dieser Basis (Vater verklagt Mutter, Vater überwacht Mutter,…) nicht mehr Möglich ist dann erhält Sie eventuell ( natürlich nicht sicher könnte ja auch der Vater beantragen und bekommen ) recht zügig das alleinige Sorgerecht und der Vater ein ortsübliches Umgangsrecht von im schlimsten Fall 2 Stunden betreuten Umgang im Monat.
Das JA wird in dem Falle sagen, Wenn das Kind bei Verwandten untergebracht wird und diese einen einwandfreien Leumund haben sind Kinder im allgemeinen auch bei den Großeltern, Tanten und Onkel gut aufgehoben. ( Beweise hierfür gibt es engroß, Aktenzahlen mit wortwörtlichen JA Stellungnahmen in der hinsicht können auf Wunsch gerne gemailt werden ) ist natürlich nur ein KANN passieren ist aber warscheinlich)
Wenn die Mutter die Kinder profesionell betreuen lässt, Tagesmutter,… dann könnte der Vater versuchen die Mutter durch den finanziellen Vorteil, den Sie hat wenn das Kind gratis vom Vater betreut wird zu überzeugen.
aber das Problem ist nicht, dass das Sorgerecht geteilt ist! Das Problem ist, das wenn es zu einem Streit vor Gericht kommt der MANN trotz 21. Jahrhundert null chance hat (in Deutschland)!
Erst vor kurzem hat der BGH in Karlsruhe einem Vater das Sorgerecht entzogen (trotz Gutachten das zu Gunsten des Vaters war) weil sich Mutter und Vater wegen der Umgänge, Schule etc. nicht einigen konnten! Zum Schutz des Kindes wurde das Sorgerecht komplett der Mutter zugesprochen, obwohl sie sichtlich schlechter geeignet war.
Oder in München beim OLG ist eine Frau, auch geteiltes Sorgerecht, mit richterlichem Beschluss nach Südamerika mit den Kindern… der Vater darf nur Zahlen und hat pech, sieht seine Kinder nicht mehr.
Deswegen ist als Mann vorsicht geboten. Alleine schon das er das Wechselmodell hat ist super und ein Lob an beide Elternteile das sie das schaffen.
aber das Problem ist nicht, dass das Sorgerecht geteilt ist!
Das Problem ist, das wenn es zu einem Streit vor Gericht kommt
der MANN trotz 21. Jahrhundert null chance hat (in
Deutschland)!
Ganz so ist es aber auch wieder nicht.
Erst vor kurzem hat der BGH in Karlsruhe einem Vater das
Sorgerecht entzogen (trotz Gutachten das zu Gunsten des Vaters
war) weil sich Mutter und Vater wegen der Umgänge, Schule etc.
nicht einigen konnten! Zum Schutz des Kindes wurde das
Sorgerecht komplett der Mutter zugesprochen, obwohl sie
sichtlich schlechter geeignet war.
Ich kenne das Urteil nicht, kann mir aber den Sachverhalt so nicht vorstellen. Ich würde davon ausgehen, daß hier die Kinder dauerhaft bei der Mutter wohnhaft waren und der Vater ein Umgangsrecht ausübte.
Oder in München beim OLG ist eine Frau, auch geteiltes
Sorgerecht, mit richterlichem Beschluss nach Südamerika mit
den Kindern… der Vater darf nur Zahlen und hat pech, sieht
seine Kinder nicht mehr.
Wenn sich ein Lebensmittelpunkt verändert, kann das evtl. sein, das ist im geschilderten Fall aber nicht gegeben.
Deswegen ist als Mann vorsicht geboten. Alleine schon das er
das Wechselmodell hat ist super und ein Lob an beide
Elternteile das sie das schaffen.
Im geschilderten Fall wäre ich allerdings als Mutter vorsichtig. Wenn es mir nicht möglich ist die Betreuung (nicht von Fremden) dauerhaft zu gewährleisten, könnte es durchaus sein, daß dem Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen ist. Gerade wenn die Kinder noch klein sind, sollten feste Bezugspersonen gegeben sein. Immer wiederkehrende Betreuung durch verschiedene Personen könnten dem Wohl des Kindes nicht zuträglich sein.
ich stelle mal die Kardinalfragen:
a) Wie alt ist das Kind? Wichtig wegen Selbstbestimmungsrecht des Kindes.
b) Was sind das für Termine? Privat oder beruflich?
c) Sind fest Wochentage vereinbart (bei M oder V) oder sind diese variabel?
d) Gibt es ein gemeinsames Sorgerecht inkl. des Aufenthaltbestimmungsrechtes oder ist dieses gesondert vereinbart? Und bevor hier Anmerkungen kommen: Nein, das ist nicht dasselbe und wird sehr oft getrennt voneinander festgelegt (meist abhängig von Alter des Kindes).
Ich verstehe das grundsätzlich so, dass Eltern geschieden sind und Sorgerecht vor Gericht verhandelt wurde…
ABER Wenn dann die Mutter zurecht sagt, das eine gemeinsame
Ausübung des Sorgerechts auf dieser Basis (Vater verklagt
Mutter, Vater überwacht Mutter,…) nicht mehr Möglich ist
dann erhält Sie eventuell ( natürlich nicht sicher könnte ja
auch der Vater beantragen und bekommen ) recht zügig das
alleinige Sorgerecht und der Vater ein ortsübliches
Umgangsrecht von im schlimsten Fall 2 Stunden betreuten Umgang
im Monat.
So ist es aber nicht wirklich und vor allem nicht „recht zügig“. Das Sorgerecht wird einem nicht wegen so etwas entzogen. Und wenn vom Familiengericht das Sorgerecht entzogen und betreuter Umgang in dem genannten Umfang angeordnet wird, dann muß schon wirklich sehr heftiges vorgefallen sein.
Schau mal das (inzwischen geschlossene) Posting weiter unten, selbst bei bekanntem Drogengebrauch gibts mehr als 2 Stunden betreuten Umgang.
Wenn die Mutter die Kinder profesionell betreuen lässt,
Tagesmutter,… dann könnte der Vater versuchen die Mutter
durch den finanziellen Vorteil, den Sie hat wenn das Kind
gratis vom Vater betreut wird zu überzeugen.
Warum muß der Vater die Mutter von irgendwas überzeugen? Für die Betreuung sollte Vater und Mutter immer erste Wahl sein. Wenn das allerdings aus nachvollziehbaren Gründen nicht erste Wahl ist (z.B. weil dadurch kein Kindergarten- oder Schulbesuch gewährleistet ist, weil der andere Elternteil ebenfalls keine Zeit hat, weil extreme Fahrwege bestehen oder was auch immer)sollte man sich doch einigen können, hinsichtlich dessen, was für das Kind am besten ist.
Wobei sich hier natürlich grundsätzlich die Frage stellt, was ist das Beste für das Kind, da können die Meinungen eben auseinander gehen.
a) Das Kind ist fast 8 und zieht das leben beim Papa vor.
b) Berufliche Termine. Bis zu einwöchige Dienstreisen im Bundesgebiet.
c) Ja,es gibt jedoch nix schriftliches.
d) Ja,es gint ein gemeinsames Sorgerecht.
Die Eltern waren nicht verheiratet, lebete aber bis zur Trennung zusammen und vereinbarten vor der Geburt das genmeinsame Sorgerecht. Es gibt keine gesonderte Vereinbarung über das Aufenthaltbestimmungsrecht.
Ich meine jedoch das die Väter gerade die Rechtslage mit einbeziehen sollen. Ich halte nichts von der Einstellung das sonst alles viel schlimmer kommen könnte weil die Mütter vor Gericht so mächtig sind / sein sollen. Wenn keiner gegen einen Mißstand vorgeht und diesen anprangert, wird sich dieser sicher nicht ändern.
Bist du dir sicher? Ich glaube es gibt auch andere Beispiele die pro Vater ausgingen.
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Stimmt, es ist auch super das sie das Wechselmodell hat.
>
Danke schön. War aber ein harter (ausergerichtlicher) Kampf. Das Sie da zustimmte liegt aber nur daran das das JA druck machte und sie wegen Karriere schlicht keine Zeit fürs Kind hat. Aber das kannst du ja nicht wissen.
ich sehe das so wie Du.
Was ich aber noch immer nicht weis, ist die grundsätzliche rechtliche Lage. Es gibt keinen vernünftigen Grund warum das Kind nicht beim Vater sein sollte.
Der „Betreuer“ ist fast immer der Selbe (nein, kein neuer Partner der Mutter) und das Kind mag diesen auch.
Aber es geht um einwöchige Dienstreisen. Da bekommt das Kind noch eine Bezugsperson zu dem Wechselmodelstress hinzu. Das ist doch nicht gut.
1.) Die Mutter kann sich aus Karrieregründen nicht häufiger um das Kind kümmern.
2.) JA,Schule und Hort unterstützen den Vater.
3.) Der Mutter sind neben Ihrer Karriere Ihre persönlichen Freiräume (ohne Kind) wichtig.
Das Kind wird nicht bei Verwandten untergebracht. Ein Bekannter würde sich drum kümmern.
Nun, sei mir nicht böse. Aber ich halte teile deines Schreibens für reine Panikmache. Woher hast du dein Wissen?