Betreuung für Verwanten zurück bekommen-wie?

Hallo Leute,

Vor Einigen Jahren verstarb mein Vater, der der Betreuer meiner Grossmutter(seiner Mutter) war. Die Betreuung wurde nach dem Ableben meines Vaters von einem Amtlichen Betreuer übernommen. Da Sie zu der zeit leider Probleme geistiger Natur hatte, und sich nicht genau äussern konnte vor der Familienrichtern ob wir die Betreuung übernehmen sollen.

Vor Ca.2 Jahren trat meine Oma an uns her an und wollte wieder von uns betreut werden, und aus dem Seniorenheim raus. Wir haben uns darauf hin mit Ihrem zugeteilten Betreuer gewand, der uns einen Brief schickte in dem er uns mitteilte, dass Meine Oma nicht zurück möchte… tja, als wir sie noch ein paar mal besuchten, meinte Sie dass Ihr das der Betreuer eingeredet haben will…

So, nun bin ich selbst achtzehn(na ja, fast) und möchte gerne die Betreuung meiner Grossmutter übernehmen. Sehe aber keine Chancen, dass Ihr Betreuer Sie jemals aus seinen Fängen lässt, schliesslich ist es ein Kunde mehr für den er sicherlich eine nicht niedrige entlohnung bekommt.

Meine Grossmutter ist mit Ihrer Jetzigen Lage nicht einverstanden,und wollte gerne wieder zurück. Aus diesem Grund möchte ich die Betreuung übernehmen.

Seht Ihr da irgendwelche Chancen?
Wie Sollte ich am besten vorgehn??

Mit freundlichen Grüssen
S.

Hallo Sven,
meine Hochachtung gegenüber Deinen Entschluß die Verantwortwortung für Deine Großmutter zu übernehmen.
Leider ist es heute kaum noch üblich, daß so etwas passiert.
Aber solange Du noch nicht Volljährig bist, hast Du wohl (leider) schlechte Karten.
Dein (und auch der Wille Deiner Großmutter)wird hier wohl an den gesetzlichen Hürden scheitern.
Wie weit man einen öffentlich bestellten Pfleger "aushebeln " kann in diesem Fall weiß ich nicht, hoffe aber für Dich, daß es so etwas gibt. werde diesen Artikel verfolgen.
Befasse Dich doch einmal näher mit dem Thema „Patienten- Fürsorge- Verfügung“. Näheres dazu gibt es bei allen kirchlichen und sozialen Einrichtungen.
Gruß und viel Erfolg
Dirk m.

Hallo Sven,

der Ansprechpartner ist nicht der vom Amtsgericht bestellte Betreuer, sondern der zuständige Richter am Vormundschaftsgericht.

In Betreuungssachen hatte ich bisher mit zwei Vormundschaftsrichtern zu tun. Der eine war schockierend feindselig, der andere war OK.
Auf jeden Fall geht das nicht, daß wichtige Willensäußerungen Deiner Oma einfach so vom Tisch gewischt werden.
Gebe die Sache dem Gericht zur Kenntnis, dann muß es tätig werden; der Richter und der Verfahrenspfleger besuchen dann Deine Oma im Heim.

Wenn es Deiner Oma geistig wieder besser geht, dann muß möglicherweise der Grichtsbescheid über die Betreuung neu abgefaßt oder überhaupt aufgehoben werden, er ist ohnehin nur jeweils wenige Jahre gültig. Gegen den Bescheid kann ohne Frist Beschwerde eingelegt werden.

Am besten wird es sein, wenn Du dem zuständigen Vormundschaftsrichter einen Brief schreibst, in dem Du den Sachverhalt kurz schilderst und um ein persönliches Gespräch bittest.

Den jetzigen Betreuer brauchst Du nicht überzeugen, er hat keinen Rechtstitel auf die Betreuung.

Gruß,

Wolfgang Berger

Hallo Wolfgang,

vielen Dank für die ausführliche Schilderung.

ich werde mich dan mit dem Richter in verbindung setzen.

Viele Grüsse

Sven.