Liebe Rechtskundige,
eine 31-jährige geistig behinderte Tochter wohnt im elterlichen Haus und wird dort aktuell von der Mutter betreut. Es besteht Anspruch auf Pflegegrad 1.
Der Vater ist sehr krank und wohnt deshalb im Pflegeheim. Durch die starke Belastung der Pflege und des stark belastenden Krankheitsverlaufs des Vaters, erlitt die Mutter einen seelischen Zusammenbruch. Daraufhin wurde ein Kur-Antrag für die Mutter gestellt, der von der Krankenkasse zunächst abgelehnt und nach dem Widerspruch genehmigt wurde. Die Kur-Einrichtung hat sich gemeldet und einen Termin in 6 Monaten vorgeschlagen. Der Hausarzt hat ein Schreiben ausgestellt, dass die Kur sehr zeitnah stattfinden muss, nicht erst in 6 Monaten, da der völlige Zusammenbruch verhindert werden soll. Außerdem soll eine Psychotherapie helfen. Wir mussten feststellen, dass es in der zumutbaren Umgebung keinen Termin für eine Psychotherapie gibt, frühestens in 1 – 2 Jahren.
Leider haben sich die Eltern der behinderten Tochter geschämt und haben sich nicht getraut, schon früher Gelder zu beantragen. Erst vor kurzem wurde der Pflegegrad 1 für die behinderte Tochter festgestellt. Deshalb hat sich erst ein Guthaben von 375 Euro (3 Mon. x 125 Euro), welches der Familie nicht ausbezahlt wird, angesammelt. Der Anspruch auf Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege besteht nicht sagt die Krankenkasse. Dieser Anspruch würde erst ab dem Pflegegrad 2 bestehen. Die Pflegekasse sagt, dass die 125 Euro monatlich (Pflegegrad 1) für die Unterbringung/Betreuung ausreichen müssen und keine weiteren Leistungen für die behinderte Tochter bereit stehen. Wo es Einrichtungen für spontane Termine abzurufen gäbe und wo Gelder/Kostenträger dafür beantragt werden können, wusste dieser KK-Angestellte nicht. Die KK schlug eine stundenweise Betreuung vor. Das reicht leider nicht aus.
Meine Fragen:
- Wo kann die geistig behinderte Tochter wohnen, während die Mutter in Kur ist? Wo finden wir Einrichtung für die geistig behinderte Tochter, die spontan einen Betreuungsplatz frei hat? Wer kann bei der Vermittlung helfen? Wer bezahlt die zeitlich begrenzte Unterbringung mit Pflegegrad 1 für die geistig behinderte Tochter? Wo kann ein Antrag zur Kostenübernahme gestellt werden?
- Wie kann die Kur der Mutter beschleunigt werden? Wie kann die Psychotherapie der Mutter Vorort unterstütz und beschleunigt werden?
- Wann und wie kann das angesammelte Pflegegeld von aktuell 375 Euro für die behinderte Tochter ausgegeben werden?
- Wer übernimmt die Kosten für die Psychotherapie?
Wir sind für jeden kleinen Rat dankbar.
Schlumpfine007