Betreuung gegen Entgelt?

Guten Abend,

ist es rechtens bzw. der übliche Weg,dass ein Amtsgericht für eine taubstumme Person einen Betreuer stellt und den Betreuer gem. schriftlich festgehaltener Vereinbarung hierfür monatl. entlohnt?

Mal angenommen, es wurde genauso vorgegangen, allerdings wurde nach ca. 4-5 jähriger Betreuungszeit (und den entsprechenden monatl. Zahlungen) aber gesagt, dies sei nicht rechtmässig und eine derartige Betreuung hätte ehrenamtlich zu erfolgen.
Die bis dahin gezahlten Beträge müssten zurückgezahlt werden!

Der Witz bei der Geschichte:
Nachdem der Betreuer nun diese Summe erstatten muss, bietet das gleiche Amtsgericht, der gleichen Person die Betreuung der gleichen taubstummen Person an und hat schriftl. mitgeteilt, den Betreuer mit einer Summe X pro Monat zu entlohnen.

Ich weiss, die Story liest sich etwas kompliziert und ist fast zu verrückt um wahr zu sein.
Aber mich interessiert, ob der Betreuer-Job ehrenamtlich erfolgen MUSS und ob es rechtens ist, die, aufgrund einer schriftl. Vereinbarung, getätigten Zahlungen zurückzufordern?

Vielen Dank im Voraus für Euer Feedback!.

Ja, das ist rechtens und der übliche Weg.
Betreuung wird von Betreuern gemacht, die werden entweder aus dem Vermögen des Betreuten entlohnt oder - wenn der Betreute kein ausreichendes Vermögen hat - vom Staat. Die Vergütung ist gesetzlich festgelegt.
§§ 1896 BGB und BetreuungsvergütungsGesetz

Dass bei einem Taubstummen eine Betreuung notwendig ist, kann ich zwar nicht nachvollziehen. Aber die Darstellung des Falles ist auch nicht so ganz verständlich.

Wer 4 oder 5 Jahre eine Betreuung geleistet hat, muss die vom Staat geleisteten Vergütungen nicht zurück zahlen, selbst wenn die Betreuung zu Unrecht beschlossen wurde.

Außerdem gibt es keine grundsätzliche Unterscheidung zwischen ehrenamtlicher Betreuung und Berufsbetreuung. Es soll auf eine ehrenamtliche Betreuung hingearbeitet werden. Das ist aber vom Gesetz auch schon alles.

Und was für eine schriftliche Vereinbarung über Zahlungen?

Herr Puntila,
zunächst vielen Dank für Ihre Antwort.

Der Betreute ist taubstumm und auch nicht der deutschen Sprache mächtig (wenn man das so sagen kann).
Die Betreuung umfasste Behördengänge und Übersetzertätigkeiten.

Der Betreuer wurde gefragt, ob er diese Aufgabe übernehmen würde und dieser hat seinerzeit unter der Voraussetzung einer monatl. Pauschalzahlg. zugesagt.
Diesem wurde zugestimmt und schriftlich bestätigt.
Der Betreuer musste jeden Monat eine Rechnung erstellen, woraufhin die Zahlung veranlasst wurde.

Das nach mehreren Jahren die Zahlungen zurückgefordert werden und dem Betreuer eine erneute Anfrage vom Amtsgericht übermittelt wird (mit dem Angebot der monatl. Zahlung einer Summe X!) diese Aufgabe zu übernehmen, ist aber doch mehr als seltsam oder?