Betreuung Jugendlicher vor Gericht

Hallo,

ein bekannter Jugendlicher, 17 wurde vor ca. 10 Monaten von anderen, vermutlich Gleichaltrigen, verprügelt. Dieser Tage traf ich ihn zusammen mit einem Mann in einem Cafe. Zuvor waren sie in der elterlichen Wohnung. Der Mann antwortete mir auf die Frage, in welcher Beziehung er zu dem Jungen stehen würde, er wäre sein Betreuer im Gerichtsprozess, stellvertretend für die alleinerziehende Mutter. Dies aber erst, nachdem er von mir wußte, dass ich über die Prügelei Bescheid wußte. Der Prozess wäre aber noch nicht terminiert. Da ich starke Zurückhaltung bei diesem „Betreuer“ spürte, habe ich weitere diesbezügliche Fragen vermieden. Der Junge dürfte nach meiner Einschätzung als Zeuge in diesem Prozess vernommen werden.
Den Jungen kenne ich lediglich als ehrenamtlicher Hausaufgabenbetreuer. Er ist mir gegenüber ansonsten sehr verschlossen. Eher nebenbei habe ich erfahren, dass er früher mal von einer Erziehungshilfe betreut wurde und aktuell regelmäßig zu einer psychologischen Beratungsstelle geht. Beide sind teils öffentlich, teils caritativ.
Mich interssiert, gibt es für eine derartige Betreuung eine rechtliche Grundlage und welche? Baden-Württemberg

Gruß
Otto

Hallo,

Mich interssiert, gibt es für eine derartige Betreuung eine
rechtliche Grundlage und welche? Baden-Württemberg

vermutlich handelt es sich um eine Zeugenbetreuung/-begleitung. Siehe auch § 48 StPO.

Näheres unter http://www.tipsntrips.de/template.php?fID=506

Gruß

S.J.

danke