Betreuung nach dem Tod

Guten Tag,

meine Tante zu der ich seit langen keinen Kontakt mehr hatte liegt jetzt im Hospitz und wird bald sterben. Ihr Bruder, meine Mutter(Schwester der Tante) und ich haben sie jetzt auf ihren Wunsch besucht. Es hat sich jetzt rausgestellt, dass sie in naher Zeit sterben wird. Sie hat keine Kinder und auch kein Ehemann. Da sich meine Tante die letzten Jahre nie bei ihren Geschwister gemeldet hat, kennen wir auch nicht genau ihre persönlichen Umstände. Was wir rausbekommen haben ist, dass sie wohl einen Betreuer hat. Da wir meiner Tante wenigstens eine schöne Beerdigung ermöglichen wollen, hat ihr Bruder nun bei der Ärztin nachgefragt, wer der Betreuer ist um mit ihn das weitere Vorgehen Beerdigung und Wohnungsauflösung abzusprechen. Die Ärztin hat aber den Namen des Betreuers verweigert und gesagt, damit haben sie nichts zu tuen das würde alles der Betreuer machen, es wäre noch soviel Vermögen vorhanden, dass die Beerdigung bezahlt werden kann und die Bekleidung würden dann die Nachbarn bekommen. Nach meine Information ist der Betreuer nach Ableben der Betreuten Person überhaupt nicht mehr berechtigt weitere Entscheidungen zu treffen, wenn Erben vorhanden sind, was ja bei uns der Fall ist. Mir geht es darum das wenigstens keine Kosten auf uns zukommen werden, da vermutlich auch kein großes Vermögen vorhanden ist. Meine Frage:

  1. Wie kommen wir an den Namen des Betreuers ran
  2. Wie kann verhindert werden, dass der Betreuer Wertgegenstände nach den Ableben verschwinden lässt und die Erben dann auf den Beerdigungskosten sitzen läßt.
  3. Kann ich als Nichte falls die Geschwister nicht mehr dazu in der Lage sind auch tätig werden, immerhin bin ich ja genau so Erbe 2 Ordnung

Nach Aussage der Krankenschwester und meiner Tante ist zu vermuten, dass bei der Betreuung nicht alles ordnungsgemäß abläuft

Am besten im Amtsgericht nachfragen. Meistens werden Betreuuer vom Gericht festgelegt. Sie können natürlich auch Betreuerin werden. Ist ist auch allgemein bekannt, dass Betreuer sehr viele Betreuer sich finanziell (auch Ärzte) an den betreuenden persönlich bereichern! Es ist dringend geraten schnell zu reagieren bevor der Betreuer alles in seine eigene Tasche verschwinden läßt.

  1. Wie kommen wir an den Namen des Betreuers ran
  2. Wie kann verhindert werden, dass der Betreuer
    Wertgegenstände nach den Ableben verschwinden lässt und die
    Erben dann auf den Beerdigungskosten sitzen läßt.
  3. Kann ich als Nichte falls die Geschwister nicht mehr dazu
    in der Lage sind auch tätig werden, immerhin bin ich ja genau
    so Erbe 2 Ordnung

Nach Aussage der Krankenschwester und meiner Tante ist zu
vermuten, dass bei der Betreuung nicht alles ordnungsgemäß
abläuft

Hallo auch!

Der einfachste Weg heraus zu finden, wer der Betreuer ist, ist das zuständige Amtsgericht anzurufen und um Auskunft zu bitten. Ich gehe davon aus, dass hier als Familienmitglied die Auskunft zumindest an die Schwester erteilt werden muss. Sofern die Vermutung besteht, dass der Betreuer nicht korrekt arbeitet, ist auch dies dem Amtsgericht mitzuteilen oder eine Strafanzeige auf Verdacht zu stellen. In einem solchen Fall wäre auf jeden Fall der Kontakt zu einem Rechtsanwalt sinnvoll.
Grundsätzlich gilt die Betreuung meines Wissens nach auch über den Tod hinaus, bis alles Regularien abgeschlossen sind.

Gruß
Chris

Hallo, guten Tag,
zu Ihrer Anfrage folgende Infos:

Zu Ihrer Frage Nr. 1:
Weiß Ihre Tante nicht den Namen und Anschrift Ihres Betreuers? Sie hat ja sicherlich der „Betreuung“ schriftlich zustimmen müssen wenn dies vom Vormundschaftsgericht in die Wege geleitet wurde.
Es gilt zu klären ob es sich um einen ehrenamtlichen Betreuer handelt oder um einen berufsmäßigen Betreuer. Beide erhalten einem „Betreuerausweis“ mit einer „Geschäftsnummer“ des örtlichen
Vormundschaftsgerichtes oder Betreuungsgerichts.
Nur bei Vorlage dieses Betreuerausweises kann der Betreuer entsprechende Dinge regeln wie z.B. auch die Aufnahme in ein Hospiz, Beantragung von Leistungen bei der Krankenkasse etc.
So denke ich dass dies dem Hospiz in der Akte Ihrer Tante bekannt sein müsste.

Der Betreuerausweis wird vom Gericht für entsprechende Aufgabenkreise ausgestellt:
z.B. – für die Aufenthaltsbestimmung des Betreuten
für die Gesundheitsfürsorge
ggf. auch für die Vermögenssorge etc.

Falls Ihre Tante dies aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr weiß, würde ich mich zunächst an den Leiter oder die Leiterin des Hospizes wenden, in dem Ihre Tante sich derzeit befindet.

Zu Ihrer Frage Nr. 3
Sie können als Verwandte vorsprechen und ggf. eine schriftliche Bevollmächtigung von Ihrer Mutter- als Schwester- auf Sie lautend (in freier Form geschrieben) und evtl eine Kopie des Personalausweises Ihrer Mutter vorlegen. Weisen Sie darauf hin, dass sie sich gerne in Kontakt mit dem Betreuer setzen möchten wegen Abwicklung des bevorstehenden Sterbefalles und der dann notwendig werdenden Haushalts- und Wohnungsauflösung.

Grundsätzlich erlischt das Betreueramt mit dem Tode der betreuten Person. Er hat jedoch gegenüber dem Vormundschaftsgericht einige Pflichten:
-Mitteilung des Todes des Betreuten an das Vormundschaftgericht
-Erstellung eines Schlussberichtes über die persönl. Verhältnisse des Betreuten
-Einrichtung einer Schlussrechnung, wenn der Betreuer die Vermögenssorge innehatte
-die Bestellungsurkunde (Betreuerausweis) ist an das Gericht zurückzugeben.

Zuständig zur Sicherung des Nachlasse ist das Nachlassgericht (letzter Wohnort des Verstorbenen ist maßgebend. Dieses kann, muss aber nicht identisch sein mit dem Vormundschaftsgericht.

Falls der Nachlass gesichert werden muss, insbesondere wenn Erben unbekannt sind, kann das Nachlassgericht einen sog. Nachlasspfleger bestellen, der dann für die (unbekannten) Erben tätig wird. Dies kann auch der bisherige Betreuer sein.

Ob der Betreuer berechtigt ist, die Bestattung des Betreuten zu organisieren, ist umstritten. Für da Land Baden-Württemberg gibt es keine gesetzl. Verpflichtung oder Berechtigung des Betreuers, da hierfür andere Personen oder Behördenzuständig sind.
In Baden-Württemberg sind z.B.die Angehörigen des Betreuten zu dessen Bestattung in folgender Reihenfolge verpflichtet: Ehegatte, volljährige Kinder, Eltern, Großeltern, volljährige Geschwister, volljährige Enkelkinder.
Es gibt hierzu noch vielfältige weitere Ausführungen, was hier jedoch zu weit führen würde.

Ausführlichere Auskünfte hierzu erhalten Sie bei Vorsprache nach Terminvereinbarung z.B. bei der Betreuungsbehörde der jeweiligen Stadtverwaltung, bei einem Betreuungsverein wie evtl. Evang. Diakonieverein, Sozialdienst Katholischer Frauen, evtl. auch im Seniorenbüro Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Sollte die Vorsprache bei der Leitung des Hospizes kein Erfolg bringen, dann bitten Sie auf jeden Fall um Mitteilung des Geschäftszeichens des Betreuerausweises und des ausstellenden Amtsgerichtes , damit können Sie direkt beim Amtsgericht/Vormundschaftsgericht beim Rechtspfleger vorsprechen während der dort geltenden Sprechzeiten, ggf. auch nach telefon. Terminvereinbarung möglich.

Sprechen Sie dort auch mit Vorlage sämtlicher Ausweispapiere und Bevollmächtigung Ihrer Mutter und/oder deren Bruder vor und bitten um Auskunft/Hilfe um an den Namen und Anschrift des Betreuers zu kommen.
Gleichzeitig, wenn Sie beim Rechtspfleger vorsprechen, können Sie auch Ihre Zweifel an der Qualität der geleisteten Betreuung äußern, dann natürlich müssen sie stichhaltige Angaben machen können, was Ihrer Ansicht nach bei der Betreuung nicht „rund“ läuft
Hierzu wären es sachdienlich schriftliche Stellungnahmen der jeweiligen Personen-z.B. der Krankenschwester- in der Hand zu haben.
Nur mündliche Aussagen oder ein Verdacht reichen unter Umständen nicht aus, dass das Gericht dann tätig wird.
Machen Sie sich schriftliche Notizen, was Ihre Tante bei Ihrem Besuch im Hospiz konkret geäußert hat, was ihr an der bisherigen Betreuung missfällt. (Zeugen bei Ihrem Besuch: Ihre Mutter u. deren Bruder)

Zu Ihrer Frage Nr. 2:
Hier( beim Rechtspfleger des Vormundschaftsgerichtes) können Sie auf jeden Fall auch Ihre Fragen stellen bezüglich Wohnungsauflösung/ Wertgegenstände im Bezug auf den Betreuer. Vielleicht verweist er Sie diesbezüglich auch zum Nachlassgericht.

Wichtig wäre noch zu klären ob Ihre Tante ein Testament gemacht hat, wo es sich befindet oder ob der Betreuer dies bereits hat.

Was mich sehr verwundert ist, dass die Ärztin über das noch „vorhandene Vermögen“ informiert war, dies dürfte auch selbst der Betreuer nicht gegenüber der Ärztin bekanntgeben (Datenschutz).
Die meisten Ärzte wissen über die gesetzlich geltenden Regelungen im Betreuungsrecht nicht ausreichend Bescheid, auch nicht, dass die Betreuung eben mit dem Tod des Betreuten endet.

So, ich hoffe, ich konnte Ihnen ein bisschen weiterhelfen.

Mit freundlichem Gruß
marietta 91

Vielen Dank für die ausführliche Information, genau so wie sie es beschrieben haben sehe ich das auch. Das Problem ist nur das ich natürlich als Nichte nicht ohne die Genehmigung meiner Mutter und meines Onkels tätig werden will. Meine Mutter (Schwester der Betreuten) ist nicht mehr in der Lage solche Angelegenheiten zu regeln und mein Onkel (Bruder der Betreuten) möchte sich damit nicht weiter beschäftigen, da er aus Neuss kommt und die Betreute in Hamburg lebt, so wie ich. Ihn ist es recht, wenn er sich um nichts kümmern muss. Ich finde es bloß traurig, dass dann wahrscheinlich nachher sämtliche Wertgegenstände (Schmuck und Pelzmäntel) verschwinden werden, mit dem man vielleicht nach Verkauf meiner Tante wenigstens eine schöne Beerdigung ermöglichen hätte können. Ich habe auch Angst wenn ich mich zu sehr aufdränge, dass dann nachher noch vermutet wird, dass ich etwas Erben will. Wie soll man nachher beweisen, das dort noch Wertgegenstände und vielleicht noch Vermögen vorhanden war, des Weiteren habe ich auch Angst, dass nachher vielleicht noch Kosten auf meine Mutter zukommen werden, wenn der Betreuer sich nachher auch als Nachlassverwalter betätigt und behauptet es wäre kein Vermögen vorhanden und die Kosten für die Beerdigung müssen nun die Erben also meine Mutter tragen. Was mich wundert ist das die Ärztin wohl genau über die finanziellen Verhältnisse meiner Tante bescheid weiß, denn sie hat zu meinen Onkel gesagt, er brauch sich um die Kosten für die Beerdigung keine Gedanken machen, dass würde alles plus minus aufgehen. Wir hatten leider viele Jahre kein Kontakt zu meiner Tante, so dass wir jetzt schlecht etwas regeln können

Hallo!
Du hast mich zum Thema Betreuung gefragt und ich möchte Dir aus meiner persönlichen Sicht darauf antworten. Ich weise gleich darauf hin, daß ich keine Rechtsanwältin o.ä. bin - also keinerlei Fachkenntnisse besitze, sondern lediglich auf eigene Erfahrungen als Betreuerin für ein Familienmitglied verweisen kann.
Zunächst einmal wird ein amtlich bestellter Betreuer vom zuständigen Gericht eingesetzt, sofern keine anderen Personen aus der Familie dafür in Frage kommen. Da es meistens schnell gehen muß, wird auch nicht lange nach möglichen entfernteren Verwandten gesucht, sondern relativ schnell ein amtl. Betreuer eingesetzt. Der Betreuer kann unterschiedliche Aufgaben (Geld, Wohnung, Behörden, Aufenthaltsbestimmung etc.) wahrnehmen, bis hin zur kompletten Regelung aller Lebensfragen eines Menschen, der selbst nicht mehr in der LAge dazu ist.
Ihr müßt Euch also grundsätzlich an das Gericht wenden. Dies hängt vom Wohnort Eurer Tante ab bzw. vom Ort ihres letzten Aufenthaltes - also KRankenhaus. Fragt notfalls den Sozialdienst des KRankenhauses, denn die haben das Verfahren auch eingeleitet. Es ist dehalb richtig, daß die Ärzte nichts über den Betreuer sagen können. Sie wissen den Namen u.U. gar nicht. Sie haben den Vorgang an das Amtsgericht weitergeleitet und nur dort werdet ihr mehr erfahren können. Es ist tatsächlich i.d.R. so, daß der Betreuer in Fällen wie von Dir geschildet, eine Rundumvollmacht besitzt und alles entscheiden muß und kann. Das kann in einzelnen Fällen auch dazu führen, daß selbst Ehepartner, Geschwister, Kinder, Eltern etc. keinerlei Rechte mehr gegenüber den Erkrankten besitzen.
Ich würde Euch raten, sofort im zuständigen Amtsgericht vorzusprechen und Eure Sorgen und BEdenken dort anzubringen. Mehr kann ich leider auch nicht dazu sagen.
Viel Glück! Mfg
Marina.

Hallo,
ich konnte erst heut wieder in mein Postfach da ich beruflich auf Fortbildung war.
Haben Sie denn noch konkret weitere Fragen zu Ihrer Problematik (Tante) oder konnten Sie zwischenzeitlich aktiv etwas in die Wege leiten ?

Mit freundl.Gruß
marietta 91

meine Mutter war knapp 4 Jahre in einem Pflegeheim und ist jetzt verstorben. Ihr wurde vom zuständigen AG eine Betreuerin „verordnet“. Einfach mal so und mit der Begründung, dass ich zu weit weg wohne! Ich hatte hier in 3 verschiedenen Pflegeheimen einen Platz für meine Mutter gefunden, dies wurde vom Betreuer abgelehnt!
Da sie die sogenannte Rundumvollmacht hatte, gingen natürlich auch die Sparbücher in ihren Besitz über. Die Vollmacht für mich wurde einfach gestrichen! Die Höhe belief sich vor 4 Jahren auf ca. 60.000 Euro.
Jetzt sind nur noch 5.000 Euro übrig! Heimkosten beliefen sich auf monatlich 2600 Euro.
Rente 1100 Euro, Pflegestufe I 1036 Euro - zusammen 2136 Euro. Der Rest - also max. 500 Euro - musste dann von den Sparbüchern finanziert werden. Mir stellt sich die Frage, wo das andere Geld hingeflossen ist. Aber darüber erhält man in unserem sogenannten Rechtsstaat keine Auskunft. Man muss es wohl so hinnehmen oder Privatklage einreichen, die man aber auch selbst finanzieren muss.
Mein Rat an alle Betroffenen: Nur keinen Betreuer!!!

meine Mutter war knapp 4 Jahre in einem Pflegeheim und

ist

jetzt verstorben. Ihr wurde vom zuständigen AG eine

Betreuerin

„verordnet“. Einfach mal so und mit der Begründung,

dass ich

zu weit weg wohne! Ich hatte hier in 3 verschiedenen
Pflegeheimen einen Platz für meine Mutter gefunden,

dies wurde

vom Betreuer abgelehnt!
Da sie die sogenannte Rundumvollmacht hatte, gingen

natürlich

auch die Sparbücher in ihren Besitz über. Die

Vollmacht für

mich wurde einfach gestrichen! Die Höhe belief sich

vor 4

Jahren auf ca. 60.000 Euro.
Jetzt sind nur noch 5.000 Euro übrig! Heimkosten

beliefen sich

auf monatlich 2600 Euro.
Rente 1100 Euro, Pflegestufe I 1036 Euro - zusammen

2136 Euro.

Der Rest - also max. 500 Euro - musste dann von den
Sparbüchern finanziert werden. Mir stellt sich die

Frage, wo

das andere Geld hingeflossen ist. Aber darüber erhält

man in

unserem sogenannten Rechtsstaat keine Auskunft. Man

muss es

wohl so hinnehmen oder Privatklage einreichen, die man

aber

auch selbst finanzieren muss.
Mein Rat an alle Betroffenen: Nur keinen Betreuer!!!

Hallo,

der Betreuer ist verpflichtet nach Betreuungsende eine
Schlußabrechnung zu stellen, dort hat er jede noch so
kleine Position aufzuführen die er ausgegeben hat.
Diese Schlußabrechnung kannst du beim
Vormundschaftsgericht beantragen.

Hallo
und danke dir für die schnelle Antwort.
Ich werde das auf jeden Fall am Montag machen
und bin auf die Antwort von dort gespannt.