Betreuung ohne Betreuervollmacht - strafbar?

Ich habe einen Großonkel der 65 Jahre ist und unter einer leichten Schizophrenie leidet. Als 2008 seine Mutter verstarb hat sich die damalige Putzhilfe um meinen Großonkel begonnen zu kümmern.

Dies ist nunmehr 8 Jahre her. Vor einem Jahr wurde mein Großonkel in einem betreuten Wohnen untergebracht. Nun meldete sich der vermeintliche Betreuer bei mir und sagte, er sei nicht mehr bereit die Betreuung fortzuführen.

Da ich nun begonnen habe mich mit den Vermögensverhältnissen meines Großonkels zu beschäftigen. Sein Vermögen ist fast aufgebraucht. Der Betreuer gab nun an monatlich 250 Euro für seine Betreuung genommen zu haben. Dies ohne Absprache mit einem Betreuungsgericht oder einer anderen Instanz. Er hat für sich gehandelt.

Meine Frage ist nun, ob mir jemand sagen kann, ob er sich damit strafbar gemacht hat und ob ich meinem Großonkel irgendwie helfen kann an sein Geld zurück zu kommen.

Für alle Antworten bin ich sehr dankbar…

Kurz und bündig, wenn Deinem Großonkel die Geschäftsfähigkeit von einem Gericht nicht aberkannt wurde, dann ist es eine Abmachung zwischen ihm und der Betreuungskraft und ist rechtkräftig, also keine Chance das Geld einzufordern. Es sei denn, man kann nachweisen, dass keine Betreuung stattgefunden hat, aber das dürfte eher schwierig werden.

Mal im Ernst, habt ihr geglaubt, die Putzhilfe macht das kostenlos aus reiner Menschenliebe? Warum habt ihr euch nicht (eher) gekümmert? Vermutlich erleichtert, dass es jemand anderes macht. Kann ich ja verstehen. Aber umsonst oder kostenlos würdet ihr auch nicht arbeiten, oder? Hat sie weiter auch als Putzhilfe gearbeitet? War das auch der Lohn dafür?