Kann ich eine Betreuung vor Gericht für einen Angehörigen selbst geltend machen?
Welche Möglichkeiten bestehen? Benötige ich einen Anwalt oder an wen muss ich mich wenden?
Vielen Dank im voraus
Bernd
Hallo Bernd,
eine Betreuung kann man veranlassen beim zuständigen Rechtspfleger des Amtsgerichts. Antrag vorbringen, Formular ausfüllen. Der Antrag wird dann geprüft (z.B. Gespräche mit der zu betreuenden Person oder psychologisches Gutachten, o.ä. und alles weitere geht seinen Weg.
Freundliche Grüsse,
hemba
Hallo,
eine Betreuung kann man veranlassen beim zuständigen Rechtspfleger des Amtsgerichts.
Da wir ja eine Vielstaaterei haben, möchte ich nur in Erwägung ziehen, dass dies u.U. unterschiedlich gehandhabt werden könnte
Antrag vorbringen, Formular ausfüllen. Der Antrag wird dann geprüft (z.B. Gespräche mit der zu betreuenden Person oder psychologisches Gutachten, o.ä. und alles weitere geht seinen Weg.
Das kann in der Tat recht fix gehen.
Beantragen kann man das jedoch nur für sich selbst. Dritte können dies lediglich anregen. Ist vielleicht eine kleine Spitzfindigkeit aber doch schon ein Unterschied zum Veranlassen.
Für solche Fälle gilt es naturgemäß vorzusorgen, indem man das Amtsgericht wissen lässt, wenn man gerne hätte und wenn auf keinen Fall, wenn es mal soweit ist.
Grüße
Habe mich wohl etwas ungeschickt ausgedrückt:
Es geht darum , für einen Angehörigen von meiner Seite aus eine Betreuung zu veranlassen. Triftige Gründe liegen vor. Ich nehme an, der Ablauf ist der gleiche.
mfg Bernd