wie lassen sich Betreuung und Pflegschaft gegeneinander abgrenzen? Hat es etwas mit dem Alter zu tun (volljährig / minderjährig)?
Bei Wiki steht, dass die Betreuung vollumfänglich alle Lebensbereiche erfasst, aber die Pflegschaft nur enge Teilgebiete.
Aber die Betreuung kann doch ebenfalls nur für ein Teilgebiet angeordnet werden?
Betreuung als Rechtsfürsorge zum Wohl des betroffenen Menschen ist an die Stelle von Entmündigung, Vormundschaft für Erwachsene und Gebrechlichkeitspflegschaft getreten. Das Wesen der Betreuung besteht darin, dass für eine volljährige Person ein Betreuer bestellt wird, der in einem genau festgelegten Umfang für sie handelt. Das Selbstbestimmungsrecht des betroffenen Menschen soll dabei gewahrt bleiben, soweit dies möglich und seinem Wohl zuträglich ist. Von Betreuung betroffen sind Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können.
Eine Pflegschaft wird durch das Vormundschaftsgericht angeordnet, wenn Inhaber der Elterlichen Sorge oder der Vormund (Vormundschaft) an der Erledigung einzelner Angelegenheiten eines Minderjährigen (Altersgrenze) verhindert sind. Diese gerichtlich angeordnete Maßnahme betrifft nur einen bestimmten Teil (zum Beispiel Vermögensfragen.
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