Betreuung vom Amtsgericht scheinbar unzulänglich!

Hallöchen…

Frau F. lebt zu Hause und hat vor ca. 6 Monaten Pflegestufe 1 zugesprochen bekommen.Sie hat seit 2 Jahren eine Betreuerin vom Amtsgericht!
Frau F. befindet sich 5 Tage die Woche von 7:30-14:30 in einer Tagespflege.Am Abend und an den Wochenenden wird sie von der Tochter betreut und verpflegt!
Frau F. bekommt 719€ Witwenrente, sowie 620€ eigene Rente!Ihre Miete belauft sich auf 300€.
Sie besitzt seit kurzem keine Waschmaschine(kaputt) und lebt in sehr ärmlichen Verhältnissen.Von der Betreuerin erhält die Tochter wöchentlich 30€ zum Einkauf und alle anderen anfallenden Ausgaben!Das Geld reicht von vorne bis hinten nicht,sodass die Tochter vieles(Praxisgebühr,Zuzahlungen von Rezepten ect.pp.)aus eigener Tasche bezahlt!
Auf Nachfrage,ob sie eine neue Waschmaschine besorgen könnten,wurde ihr mitgeteilt,das dafür kein geld da wäre.Die Tochte wäscht nun die Wäsche der Mutter bei Freuden,da sie selbst keine Waschmaschine besitzt.Uns kommt die ganze Situation sehr Suspekt vor.
Die Tochter erhält keinerlei hilfreiche Auskünfte von der Betreuerin,diese wird sogar patzig bei vermehrtem Nachfragen.
Die Betreuerin teilte ebenfalls mit,das die restliche Rente,abzüglich Miete und anderen Fixkosten(Strom,Kabel ect.pp.) der Mutter bei der Tagespflege landet!Nach eigenen recherechen,hat die Tochter von Frau F. herrausgefunden,das die Tagespflege pro Monat ca. 300€ kostet und von der IKK durch das Pflegegeld gedeckt ist.
Wohin kann sich die Tochter von Frau F. wenden?Es ist äußerst dringend und ich danke für hilfreiche Antworten im Vorraus.

Liebe Grüße

Hallöchen…

Frau F. lebt zu Hause und hat vor ca. 6 Monaten Pflegestufe 1
zugesprochen bekommen.Sie hat seit 2 Jahren eine Betreuerin
vom Amtsgericht!

Für welche Belange? (Finanzen, Aufenthalt usw.?)

Am Abend und an den Wochenenden wird sie von der

Tochter betreut und verpflegt!

Warum hat die Tochter die Betreuung nicht übernommen? Normalerweise sind die Amtsgerichte erleichtert wenn es ein Familienangehöriger übernimmt.

Frau F. bekommt 719€ Witwenrente, sowie 620€ eigene Rente!Ihre

Miete belauft sich auf 300€.

Sie bekommt doch noch Pflegegeld der Pfl. Stufe 1, oder?

Das Geld reicht von vorne bis hinten

nicht,sodass die Tochter vieles(Praxisgebühr,Zuzahlungen von
Rezepten ect.pp.)aus eigener Tasche bezahlt!

Muss sie doch nicht, dafür ist der Betreuer zuständig, vorausgesetzt die Betreuung umfasst auch die Finanzen.

Uns kommt die ganzeSituation sehr Suspekt vor.

Mit Recht

Die Tochter erhält keinerlei hilfreiche Auskünfte von der
Betreuerin,diese wird sogar patzig bei vermehrtem Nachfragen.

Es ist äußerst

dringend und ich danke für hilfreiche Antworten im Vorraus.

Es gibt beim zuständigen Amtsgericht eine Stelle, bei der man eine Überprüfung beantragen kann.
Aber eine Frage, basieren Deine Infos nur auf Aussagen der Tochter?
gabchen

Hi,
zum zuständigen Amtsgericht gehen, dort zum Vormundschaftsgericht. Der zuständige Rechtspfleger ist der richtige Ansprechpartner. Wie unten schon gesagt wurde: die Tochter könnte auch selbst die Betreuung übernehmen. Das Gericht muss den Wünschen der Betreuten folgen, wenn keine Gründe entgegenstehen.

Gruß
Nelly