Hallo zusammen,
mal angenommen man bekommt mit, daß sich ein 99jähiger an Demenz erkrankter Mann sich nicht mehr versorgen kann und die Tochter, welche wohl eine Generalvollmacht zu haben scheint sich nicht richtig um den Vater kümmern kann/will. Die Post wird monatelang nicht abgeholt, die Wohnung in Abwesenheit (Krankenhaus, Altenheim) nicht versorgt und geheizt, Wasserschaden ist schon eingetreten, Mahnungen kommen etc.
Kann man sich dann als Verwandter an das Amtsgericht wenden um eine Betreuung durch einen Rechtspfleger zu beantragen? Muß man Ihm das beweisen? Wie? Fotos?
Habt ihr eine andere Idee wie der Mann eine ordentliche Betreuung bekommen kann?
Vielen Dank für die Info.
mfg
Tom
Hallo,
erste Ansprechpartner für so etwas sind das örtliche Gesundheitsamt (z.B. Sozial-Psychiatrischer Dienst o.ä.), kirchliche Hilfs- und Beratungsstellen wie die Innere Mission/Caritas oder das Diakonische Werk oder der örtliche DPWV als Dachorganisation mit Beratungsvermittlung. Ein Amtsrichter wird im Zweifel nichts anderes tun, als diese Stellen (oder den medizinischen Dienst der Krankenkassen) in Amtshilfe um Feststellung der Notwendigkeit der Betreung bitten.
Gruß vom
Schnabel
Hallo,
jeder dem eine solche Situation auffällt kann sich mit einer Schilderung des Sachverhalts an das zuständige Amtsgericht, bei dem die Betreuungsverfahren angesiedelt sind, wenden. Das Gericht wird dies dann zum Anlass nehmen von Amts wegen zu überprüfen, ob der Betroffene durch seinen Bevollmächtigten ausreichend betreut ist, und dann ggf. trotz dieser Vollmacht einen Betreuer einsetzen. Das Gericht wird sich dabei Gutachtern, der zuständigen Betreuungsstelle der Komune, des sozialpsychiatrischen Dienstes, … bedienen. Aber wichtig: Entgegen der anderen Antwort ist alleine das Gericht Herr dieses Verfahrens, und eine Meldung an eine der anderen beteiligten Institutionen führt bestenfalls zu Zeitverlust. Also bitte an das Gericht wenden.
Wenn gewünscht ist selbst die Betreuung zu übernehmen, sollte man dies dem Gericht sofort mitteilen. Ansonsten wird das Gericht entweder von sich aus auf Angehörige zugehen, oder einen Amtsbetreuer, einen Berufsbetreuer oder einen Betreuungsverein mit der Betreuung betrauen, wenn es eine solche Maßnahme für nötig hält.
Gruß vom Wiz
Hallo,
Wiz hat völlig recht.
Nur ergänzend: In Württemberg (nicht Baden!) sind die Betreuungsgerichte am Notariat zuständig. Muss Dich nur interessieren wenn Du in Württemberg wohnst.
Gruß und viel Erfolg!
Tine