Hallo,
folgendes Problem:
Meine Tochter (9) wurde an der Hüfte operiert und ist jetzt in einer Kinder-Reha-Klinik für insgesamt 7 Wochen (3 davon hat sie schon geschafft). Die Klinik ist 130 km von unserem Wohnort entfernt. Die Reha-Maßnahme wurde, da im Anschluss an OP, bei der Krankenkasse beantragt. Die Notwendigkeit einer Begleitperson wurde auch deutlich gemacht.
Die Krankenkasse hat die Maßnahme genehmigt - ohne Begleitperson.
Erneutes Schreiben der Ärzte - Genehmigung Begleitperson für 4 Tage.
Erneutes Schreiben der Ärzte - Genehmigung Begleitperson für 5 Tage.
Erneutes Schreiben der Ärzte - Genehmigung für 1 1/2 Wochen.
Weitere Genehmigungen folgen nicht, trotz ärztlicher Bescheinigung über die Notwendigkeit. Die Krankenkasse lehnt dies mit der Begründung ab, dass es sich um eine Kinderklinik handelt und daher die Betreuung der Eltern nicht notwendig sei.
Wie kann ich mich dagegen wehren? Gibt es ein Gesetz über die Betreuung von Kindern bei Reha-Maßnahmen bis zu einem bestimmten Alter? Ich bin richtig verzweifel, zumal es meiner Tochter seelisch dort auch nicht so gut geht und eine Betreuung an wenigstens 2 - 3 Tagen in der Woche nötig ist.
Natürlich kann ich in die Klinik fahren und dort auch übernachten, aber das kostet mich am Tag 30 Euro. Dieses Geld habe ich leider nicht. Ich fahre am Wochenende hin und besuche sie, natürlich auch auf eigene Kosten, was bei den Benzinpreisen auch schon sehr teuer ist.
Ich möchte die Entscheidung der Krankenkasse nicht so einfach hinnehmen und brauche daher Rat.
Viele Grüße Susanne
P.S. Vielleicht sollte noch gesagt sein, dass es sich um eine Neurologische Klinik handelt. Meine Tochter ist „normal“, daher ist es auch schwer für sie Anschluss zu finden. Also nicht so wie Ferienlager.