Betreuung vs. Vollmacht

Hi Leute,
Ich habe Vatersvollmacht für alle Angelegenheiten (Vordruck des Justizministeriums) vom 2006. Später wurde er dement geworden und ich wurde von Betreuungsgericht als Betreuerin bestellt (die Vollmacht könnte ich damals nicht wiederfinden). So ging es, bis ich angelogen wurde, als Betreuer aberkannt, und als Vatersbetreuer ein Rechtsanwalt bestellt. Ich habe eine Beschwerde bei Landgericht angelegt. Erfolgslos. Weiterklagen ist sinnlos, weil es zeitaufwendig ist und mein Vater sehr schwerkrank ist.
Der Betreuer kümmert sich um mein Vater überhaupt nicht und an meine Anfragen nicht reagiert.
Inzwischen habe ich die Vollmacht gefunden. Dort u.a. steht: „Falls trotzt dieser Vollmacht eine gesetzliche Vertretung erforderlich sein sollte, bitte ich, diese bezeichnete Vertrauensperson als Betreuer zu bestellen“.
Kann ich mit dieser Vollmacht zum Betreuungsgericht gehen und sagen, das nach dem Vaterswillen darf keiner außer mich als Betreuer bestellt werden, oder einfach die Betreuung aufheben (die Vollmacht reicht doch aus)?

Auf jeden Fall mit der Vollmacht zum Gericht gehen. Das Gericht entscheidet dann, ob die Betreuung aufgehoben wird, oder Sie zum Betreuer bestellt werden.

Hallo.
Leider ist das nicht so einfach mit ja oder nein zu beantworten.
Wichtig ist der Grund, warum sie als Betreuerin abbestellt wurden (zum einen). Sollte dieses (im Sinne des Gerichtes) begründet sein, so währen sie auch nicht „in der Lage“ ihn durch Vollmacht oder dann erneut als Betreuerin zu vertreten. die Vollmacht wurde ja VOR der Begründung, warum sie anscheinend die Aberkennung bekommen haben erstellt.
ich empfehle ihnen dringlichst einen entsprechenden Rechtsanwalt aufzusuchen, auch um ggfs. die Rechte ihres Vaters, die sie durch den jetztigen Betreuer nicht gewährleistet sehen, durchzusetzen.
(Auch der braucht dringend die Begründung, warum sie raus sind und ob sie dagegen was unternommen haben - Stellungnahme o.ä.)
Ich weiß nicht, ob ihnen meine Antwort geholfen hat aber manchesmal sind die Fragen nicht so einfach zu beantworten. Ich wünsche ihnen und ihrem Vater viel Glück.
Mit freundlichen Grüßen
K.Klingels

Hallo,

ich bin mir ziemlich sicher, dass du die Vollmacht beim Vormundschaftsgericht vorlegen kannst. Was dann passiert, kann ich dir nicht sagen. Es wird ja einen Grund gegeben haben, warum das Gericht dir die Betreuung aberkannt hat. Ob sich das durch die von dir gefundene Vollmacht ändern lässt, glaube ich nicht.
Ich würde es aber auf alle Fälle versuchen.

Viel Glück

Hallo Jumpingfree,

auf die von Ihnen wieder gefundene Vorsorgevollmacht (um eine solche handelt es sich offenbar) von 2006 können Sie sich nicht mehr berufen. Sie waren ja bereits bestellte Betreuerin Ihres Vaters. Dass Sie es jetzt nicht mehr sind bzw. die Gründe dafür kann und will ich nicht interpretieren. Auf alle Fälle ist sie aber wirkungslos.
Wenn Sie mit der Art und Weise der jetzigen Betreuung aber nicht einverstanden sind und konkrete Hinweise (zum Beispiel) auf die Vernachlässigung von Betreuerpflichten haben, sollten Sie allerdings beim Betreuung-führenden Amtsgericht Beschwerde gegen den von Ihnen gefundenen Mißstand einreichen. Es könnte im Extremfall dazu kommen, dass ein anderer Betreuer bestimmt wird. Wenn Sie zweifelsfrei nachweisen, dass Sie jetzt zur rechtlichen Betreuung Ihres Vaters in der Lage sind, könnten evtl. Sie als neuer Betreuer eingesetzt werden. Das ist aber nicht zwingend so ! Letztlich entscheidet der Amtsrichter.
Aber bitte Vorsicht vor unbeweisbaren Beschuldigungen! Auch der jetzige Betreuer, ein Rechtsanwalt, hat das Recht sich zu äußern und könnte wiederum Sie wegen über Nachrede, Verleumdung o.ä. verklagen…

MfG: Opaclaus

Ja, bitte geben Sie die Vollmacht zum Betreuungsgericht. Dort wird die Sachlage überprüft und neu entschieden.

Freundlicher Gruß
Pandora H.

Reichen Sie die Vollmacht schnellstmöglich beim Gericht ein. Wenn sie nachweisen können, dass die Untätigkeit zum Nachteil oder Schaden ihres Vaters reicht, kann das Gericht über eine Enthebung aus dem Betreuerstand des jetzigen Betreuers entscheiden.