verstößt das Betreuungsgeld hinsichtlich der Anspruchsvorraussetzung, dass das Betreuungsgeld erst für Kinder, die ab dem 01. August 2012 geboren sind, gewährt wird nicht mit Blick auf vor dem Stichtag geborene Kinder gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 GG?
verstößt das Betreuungsgeld hinsichtlich der Anspruchsvorraussetzung, dass das Betreuungsgeld erst für Kinder, die ab dem 01. August 2012 geboren sind, gewährt wird nicht mit Blick auf vor dem Stichtag geborene Kinder gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 GG?
Kann eigentlich nicht sein, weil es schon lange etliche Gesetze gibt, die Leute, die ein bisschen zu früh geboren wurden, benachteiligen. Dass noch niemand auf die Idee gekommen sein sollte, mit dieser Begründung gegen solche Ungerechtigkeiten zu klagen, halte ich für ganz unwahrscheinlich. Deswegen nehme ich an, dass man im Sinne dieses Artikels 3 GG nur Eltern von nach dem 1. August 2012 geborenen Kindern alle gleich behandeln muss.
verstößt das Betreuungsgeld hinsichtlich der Anspruchsvorraussetzung, dass das Betreuungsgeld erst für Kinder, die ab dem 01. August 2012 geboren sind, gewährt wird nicht mit Blick auf vor dem Stichtag geborene Kinder gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 GG?
eine einschlägige Klage von betroffenen Eltern wurde nach meiner Erinnerung sogar vom BVerfG abschlägig beschieden.