Hallo meine Nachbarin möchte demnächst ihre Mutter zu sich holen,weil sie dies nicht alleine schafft da sie berufstätig ist werde ich die Betreung mit übernehmen.Wir haben gehört das es für die betreuer ein Betreungsgeld geben soll? Wo und wie kann man das beantragen? Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Vielen Dank im Vorraus
Hallo JacquelineZ,
ich denke dass die entsprechende Krankenversicherung da genauere Auskunft geben kann.
Bei uns war das so, dass die Pflegestufe der Patientin von einem Gutachter, der ins Haus kam, festgestellt wurde. Da wird dann gekuckt was der Patient noch selber machen kann, wieviele Minuten man für was braucht (Waschen, Füttern…) und anhand der Pflegestufe wird dann ein Geldsatz festgelegt.
(Pflegestufe I - Erhebliche Pflegebedürftigkeit, Pflegestufe II - Schwerpflegebedürftigkeit, Pflegestufe III - Schwerstpflegebedürftigkeit).
Man hat soweit ich weiß auch die Wahl zwischen einem Geldbetrag oder der Inanspruchnahme einer Dienstleitstung in Form eines mobilen sozialen Pflegedienstes. Der direkte Geldbetrag war aber um fast die Hälfte geringer als die Sozialleistung wert war (also zum Beispiel 400€ direkt oder den Sozialen Pflegedienst im Wert von 800€) , weswegen es garnicht so unpraktisch ist diesen in Anspruch zu nehmen.
Ob das jetzt genau das Betreuungsgeld ist das Sie meinen weiß ich nicht, da würde ich bei der Krankenversicherung nachfragen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen.
Alles Gute! Viele Grüße Kristin
silberspan sagt: ich bin nicht kompetent; mein werweißwas - Profil ist Fotografie, Bildmontage, Grafik. nevertheless viele Grüße --silberspan-
Hallo Jacqueline,
um Ihnen die richtige Information zukommen zu lassen, brauche ich noch einige Hintergrundinformationen:
Ist die Mutter Ihrer Nachbarin pflegebedürftig oder psychisch krank? Hat sie eine Demenz?
Bei Pflegebedürftigkeit besteht die Möglichkeit, bei der entsprechenden Pflegekasse eine Pflegestufe zu beantragen. Diese Pflegestufenregelung hat 3 Stufen vorgesehen. Wenn Angehörige alleine pflegen, wird die Stufe als Pflegegeld monatlich ausbezahlt. Wird ein Pflegedienst hinzugezogen, so wäre die Umstellung auf kombinierte Pflegeleistungen möglich, so dass der Pflegedienst nach Pflegesachleistungen bezahlt wird und das verbleibende Geld aus den Pflegesachleistungen prozentual auf das Pflegegeld umgelegt wird. Nachdem die Pflegestufe mindestens 6 Monate besteht, kann ein Antrag auf Verhinderungspflege bei der Pflegekasse eingereicht werden. Die Verhinderungspflege ist allerdings auf 1510,00 € pro Jahr festgelegt, wenn sie nicht von Angehörigen sondern von fremden Personen durchgeführt wird. Weitere Angehörige, die nicht als Pflegeperson eingetragen sind,würden je nach Pflegestufe zwischen 225 € und maximal 685 € bekommen.
Sollte die Mutter Ihrer Nachbarin dement sein, so kann bei der Pflegekasse hier ein Antrag nach dem Pflegleistungergänzungsgesetz gestellt werden, so dass für eine niederschwellige Betreuung je nach Schwere der Demenz hier 100 bis max. 200 € monatlich zur Verfügung stünden, um die pflegenden Angehörigen zu entlasten.
Beantragen kann man die Pflegestufe, die Verhinderungspflege und das niederschwellige Betreuungsangebot bei der Pflegekasse des Betroffenen, die an die Krankenkasse gebunden ist.
Weitere Informationen erhalten Sie ebenfalls über den Kundenservice der entsprechenden Krankenkasse.
Falls Sie noch weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid
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Wendet Euch an die Pflegekasse der Krankenkasse der Mutter. Da bekommt ihr alle nötige Info!
Daniela
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Vielen dank für die info!
Hallo,
die einfachste Lösung: Anfrage bei der entsprechenden Kranken- bzw. Pflegekasse.
Möglicherweise muß noch ein Antrag auf Leistungen der Pflgeversicherung gestellt werden, wenn noch keine Einstufung vorliegt.
… etwas geholfen?
mfG
Peter
Hallo,
leider kenn ich mich damit nicht aus.
LG Kristin B.
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Hallo,
leider kenn ich mich damit nicht aus.
LG Kristin B.
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Hallo,
tut mir Leid, kann ich nichts zu sagen.
Mit freundlichen Grüßen Michael Kather
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