Guten Tag,
angenommen ein Elternteil ist alleinerziehend, hat zwei Kinder
10 und 12 Jahre alt, er möchte voll arbeiten gehen, aber man
kann die Kinder Nachmittags privat nicht alleine zu Hause
lassen.
Würde ich jetzt mal behaupten, dass kommt darauf an wie lange die Kids alleine sind. Ein zwei Stunden kann man die Kinder doch sicher schon alleine lassen?!
a) Kann dieser Vater Gelder für eine Betreuung seiner Kinder
von irgendein Amt erhalten. ?
Was für eine Betreuung soll das denn sein? Für eine Tagesmutter(betreuut die Kinder bei sich im eigenen Haushalt) kann er evtl Zuschüsse vom Jugendamt bekommen.
Kindergarten etc. sind sie schon zu alt. Eine Kinderfrau müsste er selber zahlen…
b) welche Bedingungen müssen hier vorliegen für den Anspruch
dieses Geldes ?
Einfach mal beim Jugendamt anrufen und fragen ob diese die Kosten für eine Tagesmutter übernehmen. Es wird aber nur gezahlt wenn das Elternteil arbeitet. És wird nicht bezahlt, wenn das Elternteil einkaufen geht und die Kids zur Tagesmutter kommen.
c) zu Frage b, genauer: Kann man eine Bescheinigung beim Amt
einreichen, das diese Kinder nicht reif genug sind, das man
sie alleine lassen kann. ?
Ne, was sollen die dann machen?
d) was ist wenn einer der beiden nicht nur eine
Nachmittagsbetreuung braucht, sondern auch
Nachhilfeunterricht, wird sowas auch vom Amt bezahlt?
Da würden sich sehr viele Eltern freuen…da muss Junior sich einfach hinsetzten und evtl. mit den Eltern oder einem Freund lernen. Manchmal bieten Schulen auch Förderunterricht an. Aber Nachhilfe wird von keinem Amt bezahlt…
'Ausgehend davon, das Einkommen des Vater wäre sehr gering.
Dann hat er ja noch Anspruch auf Kindergeld/ Unterhaltsvorschuß/ Wohngeld oder evtl. sogar ergänzendes Hartz 4
Gruß Lulea
Danke
Dagmar