Betreuungsgesetz

Liebe/-r Experte/-in,
wie kann ich bei einer Betreuung (Wirkungskreis Vermögen)sicher stellen, dass das Vermögen im Sinne des Betreuten verwaltet wird? Kann ich einen Antrag auf laufende Rechnungslegung stellen? Wie oft verlangt das Vormundschaftsgericht dann Berichte? Wenn ich Unregelmäßigkeiten auf dem Konto des Betreuten entdecke, kann ich um Klärung bitten bzw. einen Antrag stellen, dass der Betreuer durch einen anderen ersetzt wird?

Wäre schön, wenn Sie mir weiterhelfen könnten.

Hallo, ja ja das liebe Geld. Normalerweise erfolgt die Rechnungslegung einmal jährlich. Ob dies öfter eingefordert werden kann, habe ich noch nicht gehört, mag aber schon sein. Bitte die zuständigen Rechtspfleger fragen. Wenn Sie selber nicht die Vermögenssorge inne haben, können Sie nur schwerlich Unregelmäßigkeiten auf einem Konto des Betreuten feststellen. Sie haben in diesem Fall doch keinen Einblick in die Konten. ( ? )
Das Beste ist es, wenn ein gutes Einvernehmen mit dem/ der BetreuerIn besteht und Offenheit kein Thema ist. Aber Ihre Fragestellung lässt vermuten, dass bereits hier ein Problem besteht.
Eine andere Frage ist die Auslegung des Passus: " im Sinne des Betreuten " Als BetreuerIn habe ich durchaus die Möglichkeit, für den Betreuten " die Sterne vom Himmel zu holen, koste es, was es wolle. Ich muss es halt begründen und belegen können. Denken Sie immer daran: Es ist das Vermögen des Betreuten und so lange wie er lebt, darf er es ausgeben. Für wen soll er es aufheben? Für die Erben?
Ciao

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]