Betreuungsgesetz

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin neben meiner Schwester, die Hauptbetreuerin ist, Ersatzbetereuerin für meinen Vater. Meine Schwester ist von ihrem Amt zurückgetreten. Ich habe ebenso darum gebeten, von meiner Verpflichtung als Ersatzbetereuerin entbunden zu werden und habe einen hauptamtlichen Betreuer beantragt. Kann man mich zwingen, in meinem Amt zu bleiben, da für das Gericht ein ehrenamtlicher Betreuer kostengünstiger ist als ein hauptamtlicher Betreuer?

Hallo, wenn es gute Gründe gibt, von dem Amt zurückzutreten, wird dem Antrag eher gefolgt werden.
Es geht im Allgemeinen stets um eine gütliche Einigung in alle Richtungen. Alles wird gut! Gruss, rupfdieblum