Hat ein vom Amtsgericht eingesetzter Betreuer nach dem Ableben des zu Betreuenden per Gesetz automatisch die Bankvollmacht bzw. die Verfügungsgewalt über das Bankkonte des Verstorbenen?
Gibt ein Testament die Verfügungsgewalt über das Konto des Verstorbenen.
Hat ein vom Amtsgericht eingesetzter Betreuer nach dem Ableben
des zu Betreuenden per Gesetz automatisch die Bankvollmacht
bzw. die Verfügungsgewalt über das Bankkonte des Verstorbenen?
Hi, die Betreuung endet mit dem Tode des zu betreuenden und damit auch alle Aktivitäten die der Betreuer zu Lebzeiten des zu Betreuenden ausführen durfte.
Gibt ein Testament die Verfügungsgewalt über das Konto des
Verstorbenen.
Nur ein gerichtlich eröffnetes Testament gibt den Erben die Verfügungsgewalt über das Konto.
Bei einem normalen Testament bedarf es dazu des Erbscheines.
Vollmachten die der Verstorbene erteilt hat, können von den Erben sofort widerrufen werden.
MfG ramses90