Hallo,
ich führe mehrere ehrenamtlich Betreuungen. Auch bei einer grossen deutschen Bank.
Nun bekam ich heute einen Anruf, ich solle doch bitte mal vorbeikommen. Ohne Begründung. Habe ich abgelehnt und darauf hingewiesen, dass alles geklärt ist und läuft, man möge sich also schriftlich an mich wenden oder mir die Zeit, ca. 2 Stunden mit Busfahrt, bezahlen, da hierfür die gesetzliche Aufwandsentschädigung nicht ausreicht.
Also ging es doch telefonisch: man habe die Geschäftsbedingungen geändert, Betreuer dürften nicht einmal eine Kontokarte mehr haben, um Kontoauszüge abzurufen. Ich soll also die Karte abgeben, und man würde mir die entsprechenden Geschäftsbedingungen zusenden. Ich würde nur noch monatliche „Zwangsauszüge“ erhalten.
Komisch, bei mehreren anderen Betreuungskonto ist davon keine Rede. Ob es daran liegt, dass es wegen einer falsch gespeicherten Vollmacht (die noch in der EDV war, aber hätte gelöscht sein sollen) Ärger gegeben hat ? Ein Schelm, wer böses dabei denkt.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen ? Wie verhalte ich mich ? An das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen b zw. BaFin wenden ?
Gruss
Andreas
Hat jemand ähnliche Erfahrungen ? Wie verhalte ich mich ? An
das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen b zw. BaFin wenden?
Hallo Andreas,
ich kenne nicht einen Betreuer der so viel Ärger wie du hat.
(Gott sei dank.)
Weswegen willst du dich an das BAFin wenden?
Wegen einer Änderung der Geschäftsbedingungen?
Da kann auch das BAFin reichlich wenig machen.
Wie wäre es wenn du einfach die Bank wechselst? (wenn du Betreuer in Vermögensangelegenheiten des Betreuten bist, solltest du das dürfen.)
Gruß Ivo
Moin,
das kam mir doch gleich bekannt vor, Dir nicht?
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Gruß,
Christian
Hallo Ivo,:
Hallo Andreas,
ich kenne nicht einen Betreuer der so viel Ärger wie du hat.
(Gott sei dank.)
Vielleicht schreiben nur nicht so viele Betreuuer hier ? 
Tatsache ist, dass es naturgemäß bei Übernahme einer neu eingerichteten Betreuung immer viel Arbeit gibt, das flacht nachher rasch ab.
Und wenn man mehrere Betreute mit Konten bei der erwähnten Bank hat, dann graust es mich gewaltig bei dem Gedanken, evtl. alle Konten aufzulösen, alle zahlenden Stellen anzuschreiben usw. Natürlich braucht man für jede Kontoauflösung die schriftliche Zustimmung des Amtsgerichtes, und die Einrichtung des neuen Kontos ist auch schriftlich nachzuweisen. Echt toll…
Gruss
Andreas