Betreuungskosten der Eltern absetzen bei ESt

Wenn mann vom Amtsgericht als Betreuer der Eltern bestellt wurde. Kann mann die dadurch entstanden Kosten bei der ESt geltend machen? Gibt es einen Pauschalbetrag, oder kann mann dies anhand einer Auflistung tätigen? Fahrkosten, Portokosten, Telefonkosten?

Normalerweise trägt der Betreute die Kosten der Betreuung aus seinem Einkommen und Vermögen. Hat er keins, bzw. reicht es nicht aus, dann kann der Betreuer einmal jährlich eine pauschale Aufwandsentschädigung beim Gericht beantragen. Ich glaube nicht, dass man zusätzlich noch Kosten von der Steuer absetzen kann, aber ich weiß es nicht definitiv.

Gruß
Nelly

Hallo, m.E.kann steuerlich nichts abgesetzt werden; sondern Ersatz nur
über das Verfahren wie Nelly beschrieben hat. Gruß

ehrenamtliche Betreuer
Hi,

Wenn mann vom Amtsgericht als Betreuer der Eltern bestellt
wurde. Kann mann die dadurch entstanden Kosten bei der ESt
geltend machen?

nein

Gibt es einen Pauschalbetrag, oder kann mann
dies anhand einer Auflistung tätigen? Fahrkosten, Portokosten,
Telefonkosten?

Für mittellose Betreute übernimmt das Amtsgericht pauschal die Kosten der Betreuung. Ein ehrenamtlicher Betreuer bekommt dann 323,-€. Diese Einnahmen fallen unter § 3 Nr. 26 EStG (vorher nur 500,-€ pro Jahr steuerfrei).

Ist der Betreute nicht mittellos, sollte er die Kosten des Betreuers erstatten. Vom Finanzamt wird aber nichts anerkannt oder erstattet.

Schöne Grüße
C.