Hallo!
Person A und B sind die unverheirateten Eltern des Kindes C. Im Steuerjahr 2012 wurde das Kind außerhäusig betreut; beide Eltern waren erwerbstätig. Der Betreuungsvertrag wurde von beiden Elternteilen unterschrieben. Person A überweist monatlich den Betrag von 200 Euro für die Betreuung des Kindes und macht die Kosten in der Steuererklärung geltend. Person B bekommt allerdings einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 100 Euro für die Betreuung von C auf sein Konto.
Wie müssen die 100 Euro monatlich bei der Steuererklärung klar gemacht werden?
Es handelt sich ja nicht um eine Leistung an A (und steht demzufolge auch nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung). B setzt aber keine Betreuungskosten ab, aber muss die Erstattung kenntlich machen!?
Wer weiß Rat?
Danke,
sonne