Betreuungskosten unverheiratete Eltern & AG-Zuschu

Hallo!

Person A und B sind die unverheirateten Eltern des Kindes C. Im Steuerjahr 2012 wurde das Kind außerhäusig betreut; beide Eltern waren erwerbstätig. Der Betreuungsvertrag wurde von beiden Elternteilen unterschrieben. Person A überweist monatlich den Betrag von 200 Euro für die Betreuung des Kindes und macht die Kosten in der Steuererklärung geltend. Person B bekommt allerdings einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 100 Euro für die Betreuung von C auf sein Konto.

Wie müssen die 100 Euro monatlich bei der Steuererklärung klar gemacht werden?

Es handelt sich ja nicht um eine Leistung an A (und steht demzufolge auch nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung). B setzt aber keine Betreuungskosten ab, aber muss die Erstattung kenntlich machen!?

Wer weiß Rat?

Danke,
sonne

da wird es Probleme bei der nächsten Lohnsteuerprüfung des AG von B geben: denn dieser darf nur steuerfrei auszahlen, wenn auch B die Betreungskosten zahlt. Und dann wird nachversteuert!

also ändern und die 100,-- B zahlen lassen! Für das vergangene Jahr sollte man unbedingt die Betreuungskosten von A um mtl. 100,-- in der Steuererklärung kürzen und dies auch erläutern!

Hallo!

A und B haben es SOFORT und JETZT und HIER geändert - für ab März 2013, weil der Beitrag für Februar ja schon bezahlt ist.

Woher will denn aber die Steuerprüfung des AG von B erfahren, dass die Gebühren bisher von A’s Konto weggingen und nicht von B’s?!

Oder: Kann A nicht einfach die Betreuungskosten NICHT absetzen, was dafür B macht inkl. der 100 Euro steuerfreier Erstattung? Welche Belege will denn das Finanzamt?

(Am Ende kommt es ja aufs gleiche raus. Es geht ja nur um die Kontonummer *argh*)

Grüße!

Hallo!

A und B haben es SOFORT und JETZT und HIER geändert - für ab
März 2013, weil der Beitrag für Februar ja schon bezahlt ist.

Das ist gut!

Woher will denn aber die Steuerprüfung des AG von B erfahren,
dass die Gebühren bisher von A’s Konto weggingen und nicht von
B’s?!

Durch Nachfrage!

Oder: Kann A nicht einfach die Betreuungskosten NICHT
absetzen, was dafür B macht inkl. der 100 Euro steuerfreier
Erstattung? Welche Belege will denn das Finanzamt?

Das wird ma dann erfahren, wenn die Steuererklärung bzw. die Ausgaben so nicht einfach anerkannt werden - kein Abzug ohne Nachweis!

(Am Ende kommt es ja aufs gleiche raus. Es geht ja nur um die
Kontonummer *argh*)

Das schon - aber bei unverheirateten Paaren ist es nunmal wichtig, wer was bezahlht bzw. erhält!

Grüße!

dito

Hi!

Man will ja kein Steuersünder sein und am Ende ist es wahrscheinlich auch nicht viel, aber…

Woher will denn aber die Steuerprüfung des AG von B erfahren,
dass die Gebühren bisher von A’s Konto weggingen und nicht von
B’s?!

Durch Nachfrage!

Bei einem Unternehmen mit ca. 115.000 Mitarbeitern?! Wegen 100 Euro pro Monat?!

Oder: Kann A nicht einfach die Betreuungskosten NICHT
absetzen, was dafür B macht inkl. der 100 Euro steuerfreier
Erstattung? Welche Belege will denn das Finanzamt?

Das wird ma dann erfahren, wenn die Steuererklärung bzw. die
Ausgaben so nicht einfach anerkannt werden - kein Abzug ohne
Nachweis!

Wer erkennt was nicht an? Der AG zahlt die 100 Euro ohne Prüfung, wer die Betreuungskosten tatsächlich bezahlt. Werden die 100 Euro auf dem Lohnsteuerbescheid von B aufgeführt (liegt noch nicht vor)?

Das schon - aber bei unverheirateten Paaren ist es nunmal
wichtig, wer was bezahlht bzw. erhält!

Weshalb wir den Status noch dieses Jahr ändern werden. Denn: Es nervt.

Grüße und Danke!