Betreuungsmissbrauch, Gewalt der Betreuerin gegenüber anderen Familienangehörigen, Betrug

Fall:

Eine Tochter der Betreuten ist Betreuer, sie hat auch vorher schon Erbschleicherei betrieben, in diesem Fall geht es aber um den Besitz der eigenen Eltern.

Der Betreuer verstößt (laut Anwalt einer anderen Tochter der Betreuten) eindeutig gegen das Betreuungsgesetz. 

Das Amtsgericht ignoriert die Geschwister des Betreuers, ignoriert auch schriftliche Beweise, die laut Anwalt aufgrund eines Interessenkonfliktes zur Beendung der Betreuung führen müssten.

Der Betreuer ist den Geschwistern gegenüber plötzlich gewalttätig/verhält sich seit Einsetzung der Betreuung nur noch in Form von Herumkommandieren, und hält die Tochter der Betreuten, die beim Amtsgericht massive Verstöße gemeldet hat, mit physischer Gewalt, Drohungen, Psychoterror und anderen Mitteln seit fast 10 Jahren von Besuchen bei der 85-jährigen und sehr gebrechlichen Mutter ab. Diese Tochter hat ihre Mutter in dieser Zeit kaum gesehen.

Die Geschwister können sich aufgrund des finanziellen Betreuungsmissbrauches keinen Anwalt leisten, müssen aber dringend die Mutter in friedicher Atmosphäre (ohne Beisein des Betreuers) sehen.

Eine Tochter lebt im Ausland, hat die Eltern aber bis zur Einsetzung der Betreuung genauso oft besucht wie die Geschwister, die nur 60km entfernt wohnen, hat auch für die Eltern mehrmals unbezahlten Urlaub genommen, für Besuche der Eltern jahrelang viel Geld ausgegeben, obwohl sie (beruflich am erfolgreichsten) den niedrigsten Lebensstandard hat, da sie an Orten mit hohen Lebenshaltungskosten lebt, momentan nur ein Zimmer mietet. Sie hat keinen Zugang zu kostenloser Rechtshilfe in Deutschland (oder doch?).

Hinweise zu ähnlichen Fällen, Tipps, Links zu kostenfreier Rechtshilfe nach deutschem Recht, oder evtl. Kontakte zu Medien wären sehr hilfreich.

Hallo Daughter,

aus der Beschreibung ist schon herauszuhören, dass das ganze sehr verstrickt ist und sich  über einen langen Zeitraum erstreckt.

Grundsätzlich kann in solchen Fällen ein Internetforum nur eine Orientierung bieten. 

Grundsätzlich ist im deutschen Recht wichtig, dass es eine Trennung zwischen Zivilrecht (Amtsgericht) und Strafrecht (Strafgeriht, Staatsanwaltschaft, Polizei) gibt. 
Das Amtsgericht ist für Fälle zwischen Bürgern zuständig. Das Strafgericht für Fälle zwischen der Allgemeinheit/Staat und dem Bürger.

Es wäre in diesem Fall zu prüfen, ob sich der Betreuer strafbar gemacht hat. Dies geschieht im Allgemeinen durch eine Anzeige bei der Polizei. Hier sollte vorher geklärt werden, was zur Anzeige kommt (Gewaltdelikte, Betrugsdelikte, o.ä.)

Wichtig ist auch zu wissen, dass ein Anwalt NICHT feststellen kann, ob ein Betreuer gegen ein Gesetz verstößt. Das kann nur ein Gericht. Ein Anwalt kann beurteilen, ob bestimmte Merkmale für einen Verstoß gegeben sind. Die Feststellung erfolgt aber durch ein Gericht. „Unschuldig bis zum Beweis der Schuld“.

Für eine Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft/Strafgericht oder das Amtsgericht wäre es hilfreich zu wissen, welche Gründe der Betreuer für das Fernhalten der Geschwister anführt. Diese können wichtig werden, für eine Durchsetzung des Besuchsrechts.

Es gibt Rechtsberatungen für Betreuungsfälle z.B. bei kirchlichen oder städtischen Beratungsstellen (ggf. in der nächst großeren Stadt). Es können für einen Prozess auch Prozesskostenhilfen beim Amtsgericht beantragt werden. Im Allgemeinen ist es so, dass wenn vor dem Amtsgericht ein Schuldspruch ergeht, der Verurteilte die Kosten der Gegenseite zu tragen hat. Ergeht als Urteil ein Kompromiss, so trägt in der Regel jede Seite die Kosten zu Teilen.

Eine Möglichkeit die Schwierigkeiten ohne Gericht (+Kosten) zu klären, wäre eine Mediation. Diese ist eigentlich bei familiären Streitigkeiten auch vorzuziehen. Wenn diese nicht glückt (also keine Lösung gefunden wird), kann immer noch prozessiert werden.

Mit den Medien wäre ich grundsätzlich vorsichtig. Zum einen, weil das vor Gericht nicht von Vorteil sein muss und weil gerade Fernsehen seine eigenen Regeln hat. Auch wenn die Redakteure vor Ort sehr nett und verständnisvoll sind, kann es sein, dass man im Bericht hinterher vorgeführt wird, oder gar als der „böse“ dasteht. - Nach einer gerichtlichen Feststellung sieht das schon anders aus.

Mit Links und §§ bin ich an dieser Stelle sparsam, da der Fall sehr komplex ist. Da gibt es viele Sachverhalte zu klären, dass sollte jemand vor Ort machen. Tipp nochmal suche Dir eine Beratungsstelle, die kannst Du über die Stadt/Gemeinde oder die Kirchen erfragen.

Viel Kraft!
colaiuta

Hi,

aus der Beschreibung ist schon herauszuhören, dass das ganze
sehr verstrickt ist und sich  über einen langen Zeitraum
erstreckt.

Grundsätzlich kann in solchen Fällen ein Internetforum nur
eine Orientierung bieten. 

Grundsätzlich ist im deutschen Recht wichtig, dass es eine
Trennung zwischen Zivilrecht (Amtsgericht) und Strafrecht
(Strafgeriht, Staatsanwaltschaft, Polizei) gibt. 
Das Amtsgericht ist für Fälle zwischen Bürgern zuständig. Das
Strafgericht für Fälle zwischen der Allgemeinheit/Staat und
dem Bürger.

grundsätzlich sollte man einfach nicht Antworten, wenn man so absolut keine Ahnung hat.

Das „Strafgericht“ ist eine Abteilung der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Unter ordentlicher Gerichtsbarkeit versteht man die Amts-, Land-, Oberlandesgerichte und den BGH.

Allgemeinen ist es so, dass wenn vor dem Amtsgericht ein
Schuldspruch ergeht, der Verurteilte die Kosten der Gegenseite
zu tragen hat. Ergeht als Urteil ein Kompromiss, so trägt in
der Regel jede Seite die Kosten zu Teilen.

Es gibt kein „Kompromissurteil“, es ergeht entweder ein Urteil oder ein Vergleich und wie die Kostenverteilung eines Vergleiches ist, wird in diesem festgelegt. Bei Strafverfahren gibt es aber keine Vergleiche.

Gruß
Tina

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Hallo Daughter! 
Als Wiener (österreicher) bin ich leider über die deutsche Rechtslage nicht informiert, höre aber, dass es bei beruflichen Standesvertretungen und Rechtsschutzversicherungen  Stellen mit kostenfreier Rechtshilfe aufliegen, desgleichen bei regionalen Familienberatungsstellen auch in Deutschland im Sinn der individuellen Stressbewältigung persönlich und kompetent weitergeholfen wird.
Ich halte grenzüberschreitend die Daumen!
Wolfgang Biedermann