Hallo Herr Bosse,
Im Betreuungsrecht ist zwar vorgesehen, daß sich der Mensch, solange er kann sich selbst verwaltet, aber das ist bei Ihrem Vater sicher nicht mehr der Fall.
Sie sollten sich am Besten vom Hausarzt eine Bescheinigung über die wirtschaftliche Unfähigkeit Ihres Vaters besorgen.
Damit sollten Sie zur zuständigen Betreuungsbehörde, die ist bei der Stadtverwaltung odr beim zuständigen Landratsamt angesiedelt, gehen.
Von dort aus wird über das Betreuungsgericht ein amtlicher Betreuer bestellt. Dies kann auch ein freiwilliger Verwandter sein. Dessen Aufgabenbereich wird in einem Ausweis des Betreuungsgerichtes festgelegt. z.B. Vermögensverwaltung , Gesundheitsfürsorge u.ä.
Die Behörde ist verpflichtet Ihnen zu helfen.
Es gibt auch Betreuungsvereine, die beim DRK, Diakonie oder Sozialdienst katholischer Frauen angesiedelt sind, über diese können Sie sich auf jeden Fall auch informieren.
Ich hoffe damit Ihnen geholfen zu haben und wünsche Ihnen Alles Gute für die Zukunft.
Mit freundlichen Grüßen