Betreuungsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

Mein Schwiegergroßvater ist von seinem eigenen Sohn entmündigt worden.
Er hätte angeblich Demenz und wäre nicht mehr in der Lage sein Leben zu bewerkstelligen.
Was Behördengänge angeht, stimmt das auch.
Aber er kann sich noch alleine anziehen und waschen, weiß noch was er sagt und tut.
Mein Opa litt an einem Multi-Infarkt-Syndrom, er hat uns wirklich das Leben sehr schwer gemacht, aber mein Schwiegergroßvater hingegen ist noch sehr fit.
Meine Mutter ist Krankenschwester und ich bin angehende und ich bzw. wir kann / können mit 1000%iger Überzeugung sagen, dass der Mann keine Demenz hat. Er ist vielleicht etwas altersstarsinnig und manchmal ein wenig dehydriert, aber er hat einen festen Willen und das was er sagt, hat Hand und Fuß.

Der Betreuer meines Schwiegergroßvaters ist sein Sohn (also mein Schwiegervater), der wiederum ist alkoholabhängig.
Die Entmündigung ist letztes Jahr im September / Oktober vollzogen worden.
Anfangs hat er sich auch gekümmert, aber nun ist es so, dass von dem Konto Geld verschwindet, Geld aus dem Portomonaie.
Der Großvater bat den Sohn 300,-EUR vom Konto zu holen, auf den Kontoauszügen wurde später 450,-EUR angezeigt.
Opa ist sich sicher, er hat 300,- nur bekommen. Aber mein Schwiegervater behauptet er hätte ihm 450,- gegeben.
300EUR sind aus der Geldkassette verschwunden.
Er wird kriminell um sich seinen Alkoholkonsum zu finanzieren.
Und mittlerweile ist es ihm auch egal, wie es seinem Vater geht.

Deswegen möchte mein Mann die Entmündigung rückgängig machen und sich und seine Schwester als Betreuer angeben.
Die Schwester wohnt vor Ort und wir 300km weg.

Was müssen wir beachten?
Wie sollten wir vorgehen?

Vielen Dank fürs Lesen und über eine Antwort würde ich mich freuen!

Viele Grüße

Julia Hufnagel

Hallo Frau Hufnagel,
eine Entmündigung gibt es nicht mehr, so dass für Ihren Schwiegergroßvater maximal ein Betreuer nach dem heutigen Betreuungsrecht bestellt wurde. Dies erfolgt nur, wenn sich aus einem ärztlichen Gutachten und nach der persönlichen Überzeugung des Richters ergibt, dass eine Betreuung erforderlich ist. Eine Rücknahme der Betreuung ist zwar theoretisch möglich, in der Praxis jedoch fast unmöglich.
Der Betreuer kann bzw. muss sogar vom Betreuungsgericht abbestellt werden, wenn er die Interessen des Betreuten verletzt. Hierzu muss das Gericht natürlich erst einmal Kenntnis von derartigen Vorgängen erhalten. Wenn Sie dem Betreuungsgericht also entsprechende schriftliche Mitteilung machen (detaillierte Sachverhaltsschilderung erforderlich!) muss das Gericht prüfen und wird über die Bestellung eines neuen Betreuers entscheiden. In diesen Zusammenhang kann der Betreute einen anderen Betreuer vorschlagen.
Im Übrigen muss ein Betreuer über die Einnahmen und Ausgabe Buch führen und dem Betreuungsgericht jährlich Rechenschaft ablegen. Ein Verschwinden von Geld würde dabei spätestens durch den Bericht des Betreuers auffallen müssen.
Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Hallo apfjur,

Danke für die schnelle und sehr hilfreiche Antwort, wir haben vor das Gericht in Kenntnis über die Missstäne zu informieren und hoffen, dass wir etwas bewegen können, was zum Wohl des Großvaters beiträgt.
Das der Betreuer Rechenschaft bzw. Buch führen muss, davon wussten wir nichts, hat uns der Schwiegervater auch nie ein Ton von erzählt.

Darf ein Alkolabhängiger Mann denn überhaupt Betreuer sein?

Gruß,

Julia Hufnagel

Grundsätzlich darf jeder als Betreuer bestellt werden, wenn der Bestellung nicht gewichtige Gründe entgegenstehen. Sicherlich ist eine Erkrankung in Form einer Alkoholabhängigkeit ein solcher Grund, den das Gericht aber erst einmal zur Kenntnis nehmen muss.
Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Hallo,

ich würde mir einen Termin bei dem für Deinen Schwiegervater zuständigen Vormundschaftsrichter machen und dem persönlich die ganzen Angelegenheit vortragen. Das Vormundschaftsgericht muss die Kassenführung prüfen, darüber lässt sich also relativ schnell eine ordnungsgemäße Verwaltung nachweisen. Eigentlich müsste der Richter in einem solchen Fall persönlich mit dem Schwiegervater reden.

Wenn ein Gespräch nicht dazu führt, dass der Betreuuer geändert wird, würde ich zu einem Fachanwalt für Familienrecht gehen und so versuchen, eine Änderung des Betreuuers durchzusetzen.
Ingeborg