Der Tochter wurde die beantragte Betreuung mit der Begründung abgelehnt, weil sie Wohnsitz im Ausland hat.
-derzeit läuft das Beschwerdeverfahren-
Hat hier jemand Erfahrungen ob in ähnlichen Fällen der Betreuung zugestimmt wurde?
Allein aufgrund der Tatsache, dass der Betreuer in Ausland wohnt kann die Betreuerbestellung nicht abgelehnt worden sein. Vielmehr ist es wohl so, dass der Betreuer wohl aufgrund der räumlichen Entfernung nicht in der Lage ist die Aufgabenbereiche in dem Maße zu betreuen wie es sein sollte.?
Es gibt durchaus auch Betreuer die über weitere Entfernungen agieren. Es kommt jedoch immer darauf an welche Bedüfnisse d. Betreute hat.
ml
Die Begründung wurde abgestellt auf die Entfernung (sie beträgt 400km) und das für im Ausland lebende Angehörige grundsätzlich keine Betreuung genehmigt wird.
…und das für im Ausland lebende Angehörige
grundsätzlich keine Betreuung genehmigt wird.
Diese Ansicht alein ist nicht korrekt. Es gibt in Grenzgebieten mit Sicherheit etliche Betreuungen wo der Betreuer im (grenznahen) Ausland lebt. (Östereich, Schweiz, Luxemburg, Niederlande…) Gerade wenn der Betreute selbst einen Betreuer vorschlägt ist diesem Willen i.d.R. zu folgen.
ml