Hallo,
zunächst möchte ich Euch mal die derzeitige Situation erklären: Ich pflege meine schwerstpflegebedürftigen Opa. Es existiert KEINE General- oder Vorsorgevollmacht. Aufgrund seines Wunsches in einer Patientenverfügung wurde ich vom Vormundschaftsgericht zum Betreuer bestellt. Er wird, bis er irgendwann einschläft, zuhause (im Haus seiner Tochter/ meiner Mutter) gepflegt.
Er hat aktuell ein Barvermögen von 150.000 €. Meine Mutter wird nach seinem Tod Alleinerbin (Einzelkind, keine sonstigen Verwandten, kein Testament). Wir wollen das Haus nun energetisch sanieren und behindertengerecht (meine Mutter hat MS) umbauen. Der Umbau könnte dank staatlichen Zuschüssen zinsgünstig finanziert werden.
Nach langer Vorrede nun meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit (natürlich mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichts!) sein Vermögen für den Umbau zu verwenden? Zum Beispiel aufgrund der Tatsache, dass er selbst mit in dem Haus lebt. Oder als zinsfreies/ oder minimal Zins (Familien-)Darlehen. Oder kann ich mir den Antrag beim Vormundschaftsgericht gleich sparen?
Vielen Dank für Eure Antworten
Ralph
ich würde einfach eine Antrag an das Vormundschaftsgericht schicken. kostenumfang usw. sollte sicherlich auch beigefügt werden.
hallo,
eine antwort auf deine frage habe ich leider nicht.
aber: ruf beim vormundschaftsgericht an (besser noch, du gehst vorbei) und stell dort die frage. wenigstens bekommst du dann eine verbindliche antwort. und das vormundschaftsgericht soll den betreuern bei der bewältigung ihrer aufgabe zur seite stehen.
ein schönes wochenende
renate
Hi,
Wenn er im Sinne des Gesetzesgebers geschäftsfähig ist, soll er das Haus an sie übertragen, mit Wohnrecht bis zum Ableben. Dann könnt Ihr eine Hypothek aufnehmen, ohne dass das Geld benützt werden muss.Bei diagnostizierter Demenz hast du es schwer.
Wenn du in Vermögensfragen auch zum Betreuer bestellt wurdest, handelst du eigentlich im Sinne des Bedürftigen, wenn sein Umfeld IHM angepasst wird.
Die Pflegekasse stellt doch auch Gelder für behindertengerechte Umbauten zur Verfügung. Sind zwar nur 2500, aber für Opa und Mutter zusammen, schon mal 5000.
Hast du die Pflegestufen hoch genug bekommen?
Inwiefern das Vormundschaftsgericht sich darauf einläßt ist mir unklar, die gehen erstmal von Erbschleicherei aus, denke ich.
Viel Kraft.
Hallo Ralph,
schön, dass Sie sich ehrenamtlich kümmern. Erster Punkt wäre: haben Sie auch den Aufgabenbereich „Vermögen“ (oder Finanzen). Wenn ja, gehts weiter (wenn nein ist an dieser Stelle klar, dass Sie nichts diesbezüglich machen könnten).
Der Umbau des Hauses ist natürlich wichtig - aber ist es für den Großvater „notwendig“ um in dieser Wohnung zu bleiben? Wenn Umbaumaßnahmen wie z.B. Badezimmer usw. gemacht werden müssten, hilft auch die Krankenkasse mit bis zu 2000.- (natürlich auf Antrag und entsprechender Prüfung). Dass Ihre Mutter das Geld später mal erben wird ist leider nicht relevant, sonst könnten (mal ganz lasch gesprochen) die Kinder das Geld ihrer Eltern ausgeben weil sie es ja später eh erben (noch leben die Eltern aber und wollen ggf. was anderes damit machen…). Teilumbauten, die für Ihren Opa wichtig sind zum Verbleib in dem Haus, und die nicht (nachweislich) über die KK finanziert werden sind eine andere Sache und sollten per Antrag (und einer guten Darstellung) ans Gericht geleitet werden. Ein Darlehn halte ich für schwierig. Auch hier stellt sich folgende Frage: Ist Ihr Opa „noch klar in den Gedanken und kann sich klar und glaubhaft äußern“ oder nicht mehr. Bei diagnostizierter Demenz z.B. könnte es schwierig werden. Haben Sie Einwilligungsvorbehalt? Wenn Ja (oder wenn der Opa einem Darlehn Ihrer Mutter zustimmen würde) würde ich tatsächlich im Vorfeld mit dem Richter persönlich telefonieren und versuchen im Gespräch zu erfragen, ob er einem solchen Antrag zustimmen würde.
Sollten noch Fragen sein, kontaktieren Sie mich gerne. Ich wünsche weiterhin viel Kraft und Energie für diese Aufgabe und ein angenehmes Wochenende.
Hallo!
Also, einen Antrag kann man immer stellen.
In dieser Angelegenheit ist es m.E. jedoch etwas schwierig zu argumentieren, wie der Opa/Betreute davon profitiert, dass man sein (gesamtes?) Vermögen in die Sanierung eines Hauses steckt, das er zwar bewohnt, aber wie lange noch? (Tut mir leid, das klingt hart, aber so nüchtern sehen es Juristen bei Gericht in der Regel). Von dem behindertengerechten Umbau für die Tochter mal ganz abgesehen.
Oder profitiert er auch davon?
Andererseits könnte man ja argumentieren, dass genügend Geld übrig bleibt, um erforderliche Anschaffungen zu tätigen, die ihm unmitelbar zu Gute kommen etc. und das die Sanierung wohl seine Zustimmung gefunden hätte, könnte er seine Meinung noch dazu äußern. Vielleicht kann er das ja auch noch im Ansatz.
Kurz: Ich würde den Antrag stellen. Ablehnen kann das Gericht immer noch. Es hängt ein bischen vom Wohlwollen des Rechtspflegers ab.