Betreuungssache

Hallo,

wenn jemand vom vormundschaftsgericht als ehrenamtlicher betreuer bestellt wird (hier für die eigene mutter) dann steht ihm doch vom amt eine entschädigungspauschale zu…

weiss jemand, wie hoch diese pauschale ist, und ob diese formlos beantragt werden kann ?

vielen dank

gruß inder

Hallo,

die Pauschale beträgt zur Zeit 312 Euro, wird wohl demnächst auf 323 (?) Euro erhöht.

Zur Beantragung: „Ich bitte um Festsetzung der mir zustehenden Aufwandsentschädigung“, Zusatz entweder „und Überweisung auf mein Konto Nr…“ oder bei vermögenden Betreuten: „und Genehmigung, das Geld vom Konto Nr. … der/des Betreuten zu entnehmen“

Die Entschädigung erfolgt jährlich. In der Regel beantragt man sie, wenn man den Nachweis über die Verwendung des Vermögens des Betreuten erstellt, zusammen mit dem Bericht über den Betreuten. Ich schreibe es immer unter den Bericht.

Bei sehr hohen Auslagen Deinerseits kannst Du auch nachfragen, ob eine frühere Entschädigung möglich ist, dürfte aber nicht so oft vorkommen.

Gruss

Andreas

die Pauschale beträgt zur Zeit 312 Euro, wird wohl demnächst
auf 323 (?) Euro erhöht.

Zur Beantragung: „Ich bitte um Festsetzung der mir zustehenden
Aufwandsentschädigung“, Zusatz entweder „und Überweisung auf
mein Konto Nr…“ oder bei vermögenden Betreuten: „und
Genehmigung, das Geld vom Konto Nr. … der/des Betreuten zu
entnehmen“

Ich dachte immer, daß die Kosten mehr oder weniger grundsätzlich vom Betreuten aufzubringen sind. Wie hoch darf das Vermögen eines Betreuten denn sein, daß die Pauschale vom Amt übernommen wird?

Gruß Maid

Hallo,

Ich dachte immer, daß die Kosten mehr oder weniger
grundsätzlich vom Betreuten aufzubringen sind. Wie hoch darf
das Vermögen eines Betreuten denn sein, daß die Pauschale vom
Amt übernommen wird?

Gruß Maid

nur, wenn der Betreute bedürftig ist.

Das ist natürlich Auslegungssache des Rechtspflegers, aber wenn der Schonbetrag des Sozialamtes (früher 4500 DM, in Euro weiss ich es jetzt nicht) erreicht oder überschritten wird, will sagen, wenn der/die Betreute so viel Geld hat, dann muss er/sie die Kosten für die Betreuung selbst tragen.

Es können ja auch noch weitere Kosten hinzukommen, wenn z. B. neben der Betreuung eine Verfahrenspflegschaft besteht.

Gruss

Andreas