Betreuungsunterhalt

Man trennt sich nach 7 Jahren von der Lebenspartnerin trennen.

Es gibt eine 5-jährige Tochter. Zur Zeit kann die Tochter noch nicht in den Kindergarten, da sie eine schwere OP hinter sich hat und zuhause betreut werden muß. Die Lebenspartnerin arbeitet zur Zeit Teilzeit (80 bis 100 Stunden) und verdient zwischen 800 und 900 EUR. Dazu erhält sie das Kindergeld und ein Pflegegeld von 250 EUR. Der Mann verdient monatlich Netto 1.850 EUR. Die Partner hatten nun eine 4 Zimmer Wohnung (110qm) gekauft. Die monatlich Belastung liegt bei 870 EUR.

Die Tochter kann bald wieder in einen Halbtagskindergarten (7.30 bis 13 Uhr). Bisher konnte die Betreung des Kindes durch die flexible Arbeitszeit des Mannes und Großeltern bzw. Geschwister regeln, sodass die Partnerin uneingeschränkt ihren Teilzeitjob ausüben konnte. Dies könnte nach der Trennung auch weiterhin so geregelt werden.

Muß nun der Mann trotzdem auch Betreuungsunterhalt für die Lebenspartnerin zahlen? Müßte er dazu die Wohnung veräußern, wenn es ihm aufgrund der Unterhaltszahlungen nicht möglich wäre die Wohnung zu halten? ist der Mann dazu verpflichtet eine angemessene kleinere Wohnung zu nehmen? Vom Kaufvertrag können die Partner nun nicht mehr zurücktreten und der Mann würde auch viel Geld verlieren, wenn er diese kurzfristig wieder verkauft. Die Wohnung wurde auf beide Partner eingetragen und finanziert. Die Lebenspartnerin würde dem Mann auch Ihren Teil der Wohnung übertragen, wobei dann die Finanzierung in Frage gestellt ist. Es würde dann wohl dauf hinauslaufen, dass die Wohnung vermietet werden müßte.

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen.

Gruß
Johannes

Hallo,

Es gibt eine 5-jährige Tochter. Zur Zeit kann die Tochter noch
nicht in den Kindergarten, da sie eine schwere OP hinter sich
hat und zuhause betreut werden muß. Die Lebenspartnerin
arbeitet zur Zeit Teilzeit (80 bis 100 Stunden) und verdient
zwischen 800 und 900 EUR. Dazu erhält sie das Kindergeld und
ein Pflegegeld von 250 EUR. Der Mann verdient monatlich Netto
1.850 EUR. Die Partner hatten nun eine 4 Zimmer Wohnung
(110qm) gekauft. Die monatlich Belastung liegt bei 870 EUR.

Warum arbeitet die betreuende Mutter nur halbtags?
Gibt es keine Ganztagsbetreuung für das Kind?
Kann das Kind wegen der Krankheit keine Ganztagsbetreuung außerhalb der mütterlichen Wohnung haben?
Findet die Mutter keinen Ganztagsjob?

Die Tochter kann bald wieder in einen Halbtagskindergarten
(7.30 bis 13 Uhr). Bisher konnte die Betreung des Kindes
durch die flexible Arbeitszeit des Mannes und Großeltern bzw.
Geschwister regeln, sodass die Partnerin uneingeschränkt ihren
Teilzeitjob ausüben konnte. Dies könnte nach der Trennung auch
weiterhin so geregelt werden.

Kann das der getrenntlebende Vater nachweisen?

Muß nun der Mann trotzdem auch Betreuungsunterhalt für die
Lebenspartnerin zahlen?

Ist wie bei Radio Eriwan: http://de.wikipedia.org/wiki/Radio_Eriwan

Es ist hier nämlich wichtig, warum die Betreuungssituation des Kindes jetzt so ist. Somit meine Fragen oben beantworten. http://www.welt.de/politik/deutschland/article135215…
und
http://www.carookee.net/forum/Zweitfamilien-Zweitfra…
und
http://file1.carookee.net/forum/Zweitfamilien-Zweitf…

Müßte er dazu die Wohnung veräußern,
wenn es ihm aufgrund der Unterhaltszahlungen nicht möglich
wäre die Wohnung zu halten? ist der Mann dazu verpflichtet
eine angemessene kleinere Wohnung zu nehmen? Vom Kaufvertrag
können die Partner nun nicht mehr zurücktreten und der Mann
würde auch viel Geld verlieren, wenn er diese kurzfristig
wieder verkauft. Die Wohnung wurde auf beide Partner
eingetragen und finanziert. Die Lebenspartnerin würde dem Mann
auch Ihren Teil der Wohnung übertragen, wobei dann die
Finanzierung in Frage gestellt ist. Es würde dann wohl dauf
hinauslaufen, dass die Wohnung vermietet werden müßte.

Der „Geldgeber“ also vermutlich die Bank, muss erst mal damit einverstanden sein, dass die EX-LG aus dem Vertrag herauskommt. Warum sollte eine Bank eine Person aus der Haftung entlassen? Moralische Gründe spielen für Banken selten eine Rolle. Sie wollen sich größtmöglich absichern und somit sind zwei Kreditnehmer für die Bank sicherer als einer.

Hinzu kommt ein Aspekt: dass der Ex-Lebensgefährte ja mit seinen Kreditzahlungen der Exlebensgefährtin ein Vermögen schafft. Wenn das Objekt in X Jahren - durch die Leistungen des Ex-LG - abbezahlt ist, hat sie Miteigentum an einer abbezahlten Wohnung.

Jeder der beiden Wohnungseigentümer kann aber die Teilungsversteigerung beantragen, wenn es keine Einigung über die Finanzierung und Nutzung des Objektes gibt.

Gruß
Ingrid