Man trennt sich nach 7 Jahren von der Lebenspartnerin trennen.
Es gibt eine 5-jährige Tochter. Zur Zeit kann die Tochter noch nicht in den Kindergarten, da sie eine schwere OP hinter sich hat und zuhause betreut werden muß. Die Lebenspartnerin arbeitet zur Zeit Teilzeit (80 bis 100 Stunden) und verdient zwischen 800 und 900 EUR. Dazu erhält sie das Kindergeld und ein Pflegegeld von 250 EUR. Der Mann verdient monatlich Netto 1.850 EUR. Die Partner hatten nun eine 4 Zimmer Wohnung (110qm) gekauft. Die monatlich Belastung liegt bei 870 EUR.
Die Tochter kann bald wieder in einen Halbtagskindergarten (7.30 bis 13 Uhr). Bisher konnte die Betreung des Kindes durch die flexible Arbeitszeit des Mannes und Großeltern bzw. Geschwister regeln, sodass die Partnerin uneingeschränkt ihren Teilzeitjob ausüben konnte. Dies könnte nach der Trennung auch weiterhin so geregelt werden.
Muß nun der Mann trotzdem auch Betreuungsunterhalt für die Lebenspartnerin zahlen? Müßte er dazu die Wohnung veräußern, wenn es ihm aufgrund der Unterhaltszahlungen nicht möglich wäre die Wohnung zu halten? ist der Mann dazu verpflichtet eine angemessene kleinere Wohnung zu nehmen? Vom Kaufvertrag können die Partner nun nicht mehr zurücktreten und der Mann würde auch viel Geld verlieren, wenn er diese kurzfristig wieder verkauft. Die Wohnung wurde auf beide Partner eingetragen und finanziert. Die Lebenspartnerin würde dem Mann auch Ihren Teil der Wohnung übertragen, wobei dann die Finanzierung in Frage gestellt ist. Es würde dann wohl dauf hinauslaufen, dass die Wohnung vermietet werden müßte.
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen.
Gruß
Johannes