Hallo zusammen,
meine Anwältin berechnet gerade meinen zu zahlenden Betreuungsunterhalt. Der ist allerdings noch unklar.
Ich und meine Ex-Freundin mussten uns vor 2,5 Jahren trennen. Meine Tochter ist jetzt 2 Jahre alt.
Ich verdiehne netto 1615 €. Ich zahle derzeit 241 € Kindesunterhalt. Jetzt macht meine Exfreundin Betreuungsunterhalt gegen mich geltetend. Sie hat eine abgeschlossene Berufsausbildung und hat vor der Schwangerschaft eine zweite Ausbildung gestarten. Das erste Lehrjahr hat sie erfolgreich abgeschlossen. Nach dem sie 2 Jahre Pause gemacht hat, startet sie jetzt im 2 Lehrjahr und verdiehnt ca. 500 €. Meine Tochter hat für diese Zeit einen Betreuungsplatz.
Im 1. Lebensjahr meiner Tochter war ich auch noch in einer Ausbildung. Ab dem zweiten Jahr habe ich ausgelernt. Kann ab dem zeitpunkt rückwirkend Betreuungsunterhalt verlangt werden?
Wie errechnet sich der Betreuungsunterhalt?
Muss ich auch noch BU zahlen wenn meine Tochter älter als 3 Jahre ist, weil meine Exfreundin immer noch in der Ausbildung ist?
Ich danke schon mal vorab für eure Antworten.