Betreuungsurkunde

Hallo!
Meine Mutter hat mir Generalvollmacht erteilt, ich erledige seit Jahren ihre Buchhaltung, Geldgeschäfte usw. Nun kommt sie nach längerer Krankheit ins Altenpflegeheim. Ihre Wohnung wird aufgelöst, und da ich alle ihre geschäftl. Unterlagen bei mir zu Hause habe, wollte ich, dass auch die relevante Post - Rentenbescheide u.ä. - an meine Adresse geschickt wird. Zu diesem Behufe will man von mir nun auch noch eine Betreuungsurkunde… Wo kriege ich die nun wieder her? Und meine Mutter ist ja noch nicht völlig dement, nur dem modernen Leben nicht mehr so ganz gewaxen und alles, was mit Banken, Geld, Versicherungen und solchem Zeug zu tun hatte, musste früher immer mein inzwischen verstorbener Vater erledigen. Damit will sie gar nix zu tun haben.
Also: wo muss ich hingehen und was muss ich vorlegen für diese Urkunde? Oder reicht’s, wenn ich meiner Mutter einen Brief aufsetze, dass sie einverstanden ist, dass ihre Post an mich geht und sie unterschreib’s?
Danke schon mal.
Gruß,
Eva

Hallo,

so was gibt es nur vom Vormundschaftsgericht.

Gruß Ivo

Hi,

die Antwort von Ivo ist richtig, wenn auch etwas knapp…
Du wendest dich am besten an das zuständige Amtsgericht - Vormundschaftsgericht - und beantragst eine Betreuung für deine Mutter. Gleichzeitig bietest du dich als Betreuerin an. Da du ja bisher schon alles für deine Mutter erledigt hast und deine Mutter auch noch in der Lage ist, ihren Willen kundzutun, dass sie dich zur Betreuerin haben möchte, sollte das kein Problem sein. Eine Betreuung wird immer nur für die notwendigen Bereiche angeordnet, in deinem Fall also z.B. Behörden- und Ämterangelegenheiten. Eine Ausdehnung der Betreuung kann später notwendig werden, z.B. für Gesundheitsfürsorge. Das kann aber im Extremfall auch sehr belastend für dich werden, wenn deine Mutter z.B. mal nicht mehr selber essen kann, dann musst du nämlich z.B. entscheiden, ob sie durch eine Magensonde ernährt werden soll. Ich will dich damit nicht schocken, sondern nur zu bedenken geben, dass eine Betreuung schon eine ernste Sache sein kann. Du kannst dich auch an die Betreuungsstelle deiner Stadt- oder Kreisverwaltung wenden, dort sollte man dich beraten können.

Gruß
Nelly

Betreuerausweis
Hallo Nelly,

das alles habe ich gerade frisch hinter mir.

belastend für dich werden, wenn deine Mutter z.B. mal nicht
mehr selber essen kann, dann musst du nämlich z.B.
entscheiden, ob sie durch eine Magensonde ernährt werden soll.

Wenn normale Nahrungsaufnahme wegen Demenz nicht mehr (ausreichend) möglich ist, dann ist die Magensonde Pflicht. Als Betreuer mußt Du da nichts entscheiden. Ich vermute, daß nicht einmal der Betroffene selber per Patientenverfügung festlegen kann, daß man ihn dereinst verdursten lassen soll. Bei einer fortschreitenden Demenz hast Du als Betreuer bei einschneidenden Maßnahmen eigentlich nur pro forma zu entscheiden. Wem anders als den Ärzten und dem Pflegekräften solltest Du denn auch glauben? Seelisch belastend ist das trotzdem.

Ich wünsche Dir, Du mögest das ganze Vermögen schon geschenkt bekommen haben, und Deine Mutter möge eine ordentliche Rente und Pflegeversicherung haben, deren Leistungen die Heimpflege tragen können.

Wenn das der Fall ist, stellt sich die Frage, wer die Vermögenssorge machen soll. Ich mußte meine Mutter mit ca. 40 TDM einem anwaltlichen Vermögensbetreuer anvertrauen. Dieser ließ dieses Restvermögen verfallen und hat gegen mich prozessiert, um Schenkungen von mir zurückzufordern. Nach einem Ortswechsel in die Zuständigkeit eines anderen Amtsgerichts wurde ein anderer Rechtsanwalt für die Vermögenssorge meiner Mutter zugeteilt. Der hat sich nun (für DM 60,-- Stundensatz) um die Auseinandersetzung mit Kranken- Renten- und Pflegekasse gekümmert, hat betrügerisch abrechnenden Ärzten und Kliniken das Handwerk gelegt, wie ich es nie gekonnt hätte - und mich im übrigen niemals irgendwie bedroht.
Meine Mutter ist vor zwei Monaten gestorben. Die Abwicklung ist noch nicht ganz fertig abgeschlossen, aber der Anwalt hat mir angekündigt, mir in den nächsten Wochen 6 pralle Leitzordner zu übergeben, nachdem er vom Vormundschaftsgericht die Entlastung bekommen haben wird.

Gruß,

Wolfgang Berger

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Hallo Nelly!

die Antwort von Ivo ist richtig, wenn auch etwas knapp…
Du wendest dich am besten an das zuständige Amtsgericht -
Vormundschaftsgericht - und beantragst eine Betreuung für
deine Mutter.

Ich habe ja eine Generalvollmacht, s.h. ich kann so ziemlich ungehindert über das Wohl udn Wehe meiner Mutter entscheiden, auch in Gesundheitsfragen. Wozu genau brauche ich dann noch extra diese Betreuungsurkunde? (Das Wort „Vormundschaft“ erschreckt mich ein bisschen…)Meine Mutter hat schon manchmal ein paar „blinde Flecke“; richtig für sich selbst sorgen - da fehlt ihr wohl der Überblick, muss ich zugeben. Eigentlich wollte ich aber nur, dass ihre geschäftliche Post an meine Adresse geht, damit ich nicht JEDEN Tag ins Altenheim fahren muss, um nach der Post zu sehen. Meine Mutter war jetzt zwei Monate im Krankenhaus, da war ich jeden Tag hin und in ihre Wohnung, und wenn das so weitergeht, bin ich demnäxt meinen Job los! Außerdem will ich nicht, dass Rentenbescheide, Kontoauszüge usw. im Heim durch so viele Hände gehen; meine Mutter lässt sie dann irgendwo herumliegen oder wirft sie weg, weil sie denkt, es ist Werbung…
Gruß,
Eva

Hallo Wolfgang!

Ich wünsche Dir, Du mögest das ganze Vermögen schon geschenkt
bekommen haben, und Deine Mutter möge eine ordentliche Rente
und Pflegeversicherung haben, deren Leistungen die Heimpflege
tragen können.

Letzteres hat sie, aber meine Geschwister und ich rechnen damit, dass ihr Erspartes nach und nach „zugebuttert“ werden muss, wenn sie später in Pflegestufe 3 kommen sollte. Aus dem Grund haben wir nach dem Tod unseres Vaters auf unser Erbteil verzichtet, damit unsere Mutter versorgt ist.

Du scheinst ja einiges durchgemacht zu haben… Meine Mutter hat ein schlichtes Testament gemacht, vom Notar geprüft und für genügend befunden. Ich hoffe, damit bleibt uns Ärger erspart, wenn es einmal so weit sein sollte.

Gruß,
Eva

Hallo Eva,

wenn Deine Mutter Vermögen hat, dann braucht sie wohl auch einen Betreuer für die Vermögenssorge.
Wenn Deine Mutter als Alleineigentümerin des Familiensitzes unter Vermögensbetreuung gestellt wird, dann kann das unangenehm werden. Besser ist es, wenn Euch die Mutter alles schenkt, und Ihr Eure Mutter mit zehntausend Euros ausstattet und dann dem Vermögensbetreuer anvertraut. Erforderlichenfalls könnt Ihr der Mutter Geld leihen oder schenken, damit ihr Konto nicht unter die Vermögensgrenze kommt.

Gruß,

Wolfgang Berger

Hallo,
also die Sache ist rechtlich so: Wenn jemand seine Rechtsgeschäfte nicht mehr selbst erledigen kann, dann gibt es entweder eine(n) Bevollmächtigte(n) oder es muss eine Betreuung vom Vormundschaftsgericht eingerichtet werden. Der Gesetzgeber gibt (aus reinen Kostengründen) der Vollmacht den Vorrang. Das heißt für Dich: Alles, für was Du bevollmächtigt bist machst Du weiter. Sollten in der Vollmacht ein oder mehrere Aufgabenkreise nicht benannt sein müsste genau für diese evt. ein Betreuer bestellt werden. Das kannst Du als Tochter ohne weiteres sein, in der BRD sind über 80% der Betreuer Familienangehörige.
Konkret: Steht in der Vollmacht, daß Du das Recht zur Entgegennahme der Post hast? Wenn ja: Schick eine Kopie Deiner Vollmacht an die Nachsendestelle, dann müssen die mit der Post Deiner Mutter so verfahren, wie Du das bestimmst.
Steht in der Vollmacht nichts von Post, dann geh zum Vormundschaftsgericht (am Amtsgericht, außer in Württemberg, da ist es am Notariat) und rege an, für den Bereich der „Entgegennahme und Öffnen der Post“ einen Betreuer zu bestellen. Schlage gleich vor, Dich zu bestellen, wenn Du das machen möchtest.
Falls Du für die Anregung Formulare haben willst, mail mich an, dann maile ich Dir welche zu.
Bei Fragen zur Betreuung wende Dich bitte an die zuständige Betreuungsbehörde oder den Betreuungsverein. Es werden in diesem Bereich so viele Wandersagen weitergesagt, daß es mir oft graust. So ist es zum Beispiel ganz einfach falsch, daß Du als Betreuer mit Aufgabenkreis „Gesundheit“ bei einem an Demenz leidenden Menschen keine Entscheidungen zu treffen hast. Gerade dann ist doch jemand wichtig, der die Rechte des Kranken vertritt!
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Grüße aus dem verschneiten Oberschwaben! Tine