Betreuungsverfahren

Seit längerer Zeit werde ich von einer Familienangehörigen angezeigt, beleidigt, diffamiert. Sie ging selbst so weit meinem Arbeitgeber einen anonymen Brief über meine Unfähigkeiten zu schreiben. Bei der Polizei gingen hunderte von Anzeigen ein, die aber mittlerweile alle eingestellt wurden. Nachdem meine Mutter,die von mir gepflegt wurde,verstarb, bezichtigte sie mich des Mordes,… Wurde mittlerweile eingestellt. Auch Pfarrer und Notar wurden angezeigt… Bei ihr bestimmen Lügen das Leben.Angeblich leidet sie unter Schizopathie. Kann ich ein Betreuungsverfahren einleiten und wenn ja, wie?
Macht es Sinn?

Hallo,

in welchem Verhältnis steht man zu dem „Familienangehörigen“?
„Schizopathie“ ist mir als Erkrankung nicht bekannt, vielleicht Schreibfehler?

Wenn es Anhaltspunkte gibt, dass die Betreffende nicht mehr in der Lage ist, ihren Tagesablauf selber nachzukommen, sich ggf. selber durch Unterlassung etc. selber gefährden könnte, kann jede Person beim Betreuungsgericht einen formlosen Antrag stellen, dass eine rechtliche Betreuung geprüft werden sollte; die Prüfung kann allerdings bis zu 6 Monaten dauern.
Alternativ bei der Gemeinde/Stadt/Landkreis den sozialen Dienst informieren, dort wird dann eine Prüfung der Situation vor Ort vorgenommen um abzuklären, ob sofortige Hilfe erforderlich ist.

si