Betreuungsverfügung

Liebe/-r Experte/-in,
meine verwitwete Mutter (noch klar bei Verstand!) hat 3 erwachsene Söhne. Davon sollen wenigstens zwei (für den Fall der Fälle) mit der Betreuungsverfügung „beglückt“ werden, damit nicht alles an einem hängen bleibt.
Ist es möglich die Betreuungsverfügung auf 2 Personen auszustellen?

Neben dem Formular Betreuungsverfügung des BMJ liegt mir auch noch das Muster der BMJ-Vollmacht vor.
Kann man die einzelnen „Aufgabengebiete“ aufteilen, indem man zwei Vollmachten ausstellt und die Themen darin aufteilt?

Wir 3 Brüder sind uns in allem einig. Um sich vor einem Streit um den schnöden Mammon zu schützen, was raten Sie an, wie man den Punkt 4 - Vermögenssorge - ausfüllt?

Freundliche Grüße
A.

Lieber Alan.

Ich bin seit 7 Jahren Berufsbetreuer und führe ca. 40 Betreuungen.
In den letzten Jahren hatte ich auch ein paar Vollmachten. Eine davon war nach
dem Muster der BMJ-Vollmacht.

Mein Rat ist entweder eine Betreuungsverfügung, durchaus für 2 Betreuer, auszustellen,
oder eine notarielle General Vorsorgevollmacht.

Die Betreuungsverfügung hat den Vorteil, dass der dann später bestellte Betreuer dem Vormundschaftsgericht Rechenschaft geben muss und zudem eine klar geregelte Vergütung hat.

Die Generalvollmacht ist umfassender und gilt in der Regel über den Tod hinaus.
Sie wir von niemand auf gewissenhafte Ausführung geprüft und deshalb ist es sinnvoll
für alle 3 Söhne eine auszustellen. Die Söhne können dann die Aufgabenbereiche aufteilen
und sich gegenseitig Rechenschaft, bzw, Jahresberichte geben. Auch die Erbfragen können
leichter geregelt werden. - Immer vorausgesetzt sie verstehen sich wirklich gut.

Von einer privat ausgestellten BMJ-Vollmacht rate ich ab, weil sie z.B. von Banken
und manchen Ämtern od. Versicherungen (wohl je. Nach Sachbearbeiter!?)
nicht anerkannt werden und man zusätzlichen Ärger hat.

Also ein Gespräch mit dem Notar lohnt sich in jedem Fall, auch wegen eventuellen Erbfragen.
Gruß R. Konzelmann

Hallo Herr Konzelmann,

vielen Dank für die Antwort.

Jetzt haben sich gleich neue Fragen aufgetan.

Meine Mutter ist noch klar bei Verstand!
Würde die Generalvollmacht nicht schon jetzt ziehen, oder ab wann beginnt
diese?

Wenn die Generalvollmacht für jeden der 3 Söhne ausgestellt ist, besteht da
nicht die Gefahr, dass man sich gegenseitig ins Handwerk pfuschen könnte?

Diese Vollmacht erstellt also nur der Notar? Wonach richten sich die Kosten?
Mit welchem Betrag muss man pro Vollmacht rechnen?

Vorab herzlichen Dank.

Freundliche Grüße
A.

Hallo Herr Alan.

Eine General- und Vorsorgevollmacht muss jetzt,
solange ihre Mutter noch voll geschäftsfähig ist, ausgestellt werden.
Nachher ist das gar nicht mehr möglich. Sie können die Vollmachten z.B. beim Notar hinterlegen, bis sie gebraucht werden.

Eine solche Vollmacht kann auch Privat ausgestellt werden, nur rate ich davon ab, weil man schnell etwas im konkreten Fall Wichtiges übersieht und dann erst recht Ärger hat.
Die Kosten halten sich, soweit ich das weiß sehr in Grenzen. Schon 1-2 Anwaltsstunden sind nachher teurer als diese Kosten. Fragen Sie telefonisch beim Notar an.

Ärger können sie als Brüder immer bekommen.
Ich hatte sie so verstanden, dass sie gut mit einander klar kommen. Geben sie für ergänzende Informationen einfach noch die Stichworte General- und Vorsorgevollmacht bei einer Suchmaschine ein.
Gruß R. Konzelmann