Liebe/-r Experte/-in,
meine verwitwete Mutter (noch klar bei Verstand!) hat 3 erwachsene Söhne. Davon sollen wenigstens zwei (für den Fall der Fälle) mit der Betreuungsverfügung „beglückt“ werden, damit nicht alles an einem hängen bleibt.
Ist es möglich die Betreuungsverfügung auf 2 Personen auszustellen?
Neben dem Formular Betreuungsverfügung des BMJ liegt mir auch noch das Muster der BMJ-Vollmacht vor.
Kann man die einzelnen „Aufgabengebiete“ aufteilen, indem man zwei Vollmachten ausstellt und die Themen darin aufteilt?
Wir 3 Brüder sind uns in allem einig. Um sich vor einem Streit um den schnöden Mammon zu schützen, was raten Sie an, wie man den Punkt 4 - Vermögenssorge - ausfüllt?
Freundliche Grüße
A.