betreuungsverfügung

hallo
folgendes ist passiert:. meine mutter hatte einen schlaganfall und ist nicht mehr geschäftsfähig. da sie im haus gefunden wurde und niemand von uns erreicht werden konnte, hat sie vom amtsgericht sofort einen betreuer gestellt bekommen.
meine nichte hat eine patientenverfügung und vorsorgevollmacht ,den vordruck der im internet zu finden ist, sie sind aber nicht notariell beglaubigt.
das verhältniss zu meiner mutter ist seit jahren mit mir zerrüttet und ich sprach nicht mehr mit ihr.
sie hat mich angeblich enterbt und mir den zutritt in ihr haus nach ihrem tod verboten, sie hat meine nichte und meinen neffen als erbe eingesetzt.
jetzt möchte meine schwester und meine nichte die betreuung übernehmen und ich muss auch das beim notar mit unterschreiben. ich verstehe nicht ,warum die vorsorgevollmacht meiner nichte nicht greift und sie das nicht bestimmen kann wer die betreuung übernehmen soll.
wenn ich beim notar unterschreibe,dass meine schwester und nichte die betreuung übernehmen sind dann alle meine ansprüche ,auf information über eventuelle vermögen,kontostände auch weg ? da meine mutter noch nicht tot ist bin ich ja auch noch nicht „enterbt“
meine mutter hat ein nicht bezahlten haus ,dieses haus soll dann verkauft werden um die pflegekosten in einem pflegeheim zu übernehmen.
meine mutter hat desweiteren ein auto,das meine nichte erben soll . wer hat über das auto zu bestimmen wenn meine mutter im pflegeheim ist,kann es zb verkauft werden um das pflegeheim zu finanzieren ??
sollte meine mutter sterben und das haus wird verkauft ,die restschuld getilgt wird ,steht mir immer noch ein pflichtteil zu nehme ich an.
es wäre toll wenn mir jemand eine qualifizierte auskunft geben könnte.
wischiwaschi und andere "weisheiten " helfen mir auch nicht weiter
danke … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/wizard/continue_entry

Bei dieser Gemengelage solltest du dir einen Anwalt nehmen.