Betreuungsvertrag vor Beginn kündigen?

Betreuungsvertrag vor Beginn kündigen?

Hallo zusammen,

folgenden Fall würde ich gerne zur Diskussion stellen.

Eine Familie zieht im Juli aus beruflichen Gründen ins Ruhrgebiet. Ursprünglich wollten sie nach A ziehen, nun hat sich aber doch B ergeben. Für die kleine Tochter wurde in A bereits im März ein Betreuungsvertrag in einer Kindertagesstätte unterschrieben, da die Plätze rar waren. Der Vertrag beginnt am 01. August. Nun möchte die Familie die Tochter natürlich lieber in B in den Kindergarten geben, da sie ja auch dort wohnen werden. Ist es möglich, den Vertrag in A vor Antritt zu kündigen und müssen da schon die Fristen einhalten? Im Vertrag steht, dass eine Kündigung des Vertrages mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende zu erfolgen hat. Gilt das auch, wenn der Vertrag gar nicht angetreten wird?

Ich freue mich auf Antworten!

Liebe Grüße

Hallo

um was für eine Kindertagesstätte handelt es sich denn?
Private, kirchliche oder städtische ?

Was steht sonst noch im Vertrag in Bezug auf die Auflösung des Vertrages, mtl. Gebühren, Kündigung usw.

Gruß

Hallo,

Eine Familie zieht im Juli aus beruflichen Gründen ins
Ruhrgebiet. Ursprünglich wollten sie nach A ziehen, nun hat
sich aber doch B ergeben. Für die kleine Tochter wurde in A
bereits im März ein Betreuungsvertrag in einer
Kindertagesstätte unterschrieben, da die Plätze rar waren. Der

und da die Plätze dort rar sind, ist es für den Kindergarten auch nötig entsprechend planen zu können.

Vertrag beginnt am 01. August. Nun möchte die Familie die

Nein der Vertrag besteht bereits. Die Betreuung beginnt am 01.08.

Tochter natürlich lieber in B in den Kindergarten geben, da
sie ja auch dort wohnen werden. Ist es möglich, den Vertrag in
A vor Antritt zu kündigen und müssen da schon die Fristen
einhalten? Im Vertrag steht, dass eine Kündigung des Vertrages
mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende zu erfolgen hat.

Das beantwortet doch die Frage. Ist ja auch noch genug Zeit bis dahin. Oder steht da so etwas, das der Vertrag nicht vor dem 01.08. kündbar ist?

Gilt das auch, wenn der Vertrag gar nicht angetreten wird?

Ja selbstverständlich. Was wäre sonst Sinn eines Vertrags? Mit einem Vertrag verpflichten sich die Parteien schließlich. Was würde die Familie denn sagen, wenn der Kindergarten in B heute den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen würde und das damit begründen würde, dass die Betreuung erst am 01.08. beginnt.

Wenn Kindergarten Plätze in A wirklich so knapp sind, ließe sich die Situation aber, unabhängig von der Vertragsfrage, sicher kulant mit dem Kindergarten klären.

Gruß

S.J.

Hallo,

die 6-monatige Kündigungsfrist ist natürlich grds. auch dann einzuhalten, wenn die Betreuung noch nicht begonnen hat. Sinn und Zweck ist es ja, dem KiGA eine gewisse Planungssicherheit auch hinsichtlich der Finanzen zu verschaffen.

Allerdings höre ich von jungen Eltern öfter, dass bei den meisten Einrichtungen die Zahl der betreuungsbedürftigen Kinder größer ist als das Angebot an Betreuungsplätzen, so dass fast überall Wartelisten mit Nachrückwilligen bestehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass das auch in dem hier konstruierten Fall so ist, scheint mir nicht gering.

Wenn jemand nachrückt kommt es ja nicht zum Beitragsausfall für die Einrichtung, so dass den Eltern insoweit auch keine finanziellen Nachteile entstehen dürften.

Je schneller sich die Eltern mit den beiden Einrichtungen in Verbindung setzten, desto besser.

LG
sine