Betreuungsvollmacht widerrufen

Fall:
A hat eine Betreuungsvollmacht für seine M ,welche zum Zeitpunkt der Unterschrift noch eine eigene Wohnung hatte,unterschrieben.Als Zeugin hat A seine Frau ebenfalls unterschrieben.
Jetzt musste M ins Altersheim.A nebst Frau hat kurz darauf M Ihre Wohnung nebst Ihren Wertgegenständen komplett ausgeräumt.M weis das,möchte einige Habseligkeiten aus Ihrer ehemaligen Wohnung,bekommt diese aber nicht.Als M das mitbekommen hat,wurde ein Schreiben zur Herausgabe der Betreuungsvollmacht von der Heimleitung im Auftrag von M an A geschickt.Es kam bis heute keine Reaktion von A.
Frage:
Ist diese Betreuungsvollmacht rechtskräftig,da diese nirgens notarisch hinterlegt wurde und A seine Frau als Zeugin unterschrieben hat ?
Sollte diese Frage mit „nein“ beantwortet werden:
Muss dann die Heimleitung nicht jede Korrespondenz mit A,was auf Wunsch von M erfolgte,unterbinden ?
LG

Hallo!

M setzt in IHRER Vollmacht den A als Bevollmächtigten ein, damit A im Falle des Falles die Geschäfte der M im Sinne der M führen darf.

Diese Vollmacht des A ist jederzeit von M zu widerrufen !

Einfach durch Erklärung und/oder durch Einsetzen einer neuen Person mit mehr Vertrauen.
Noch ist M doch offenbar dazu in der Lage zu entscheiden.

Wirksam ist die Vollmacht, einen Notar braucht es dazu nicht.
Es kann nur später das Problem aufkommen,wenn angezweifelt würde, ob die Unterschrift echt ist und ob M damals noch geschäftsfähig war.

MfG
duck313