Hallo,
folgender Fall:
A hat die Betreuungsvollmacht für eine altersenile Frau
übernommen, incl. Bankvollmacht etc.
Die Frau muß nun ins Pflegeheim.
Vom Spar-Vermögen ist nur ein kläglicher Rest vorhanden.
Eine Schenkungsurkunde über ihr Haus an A liegt vor.
A gibt keine genauen Auskünfte über den Verbleib
des Barvermögens.
Hi,
ist A eine gerichtlich bestellte Betreuerin? Dann würde ich mich zunächst mal an den zuständigen Rechtspfleger (beim Vormundschaftsgericht) wenden und sagen, dass ich den Verdacht habe, dass die Betreuerin Vermögen veruntreut/verschwendet hat.
Wenn die Frau ins Heim muss und das nicht selbst bezahlen kann, muss Sozialhilfe beantragt werden. Hier sollte man dem Sozialamt mitteilen, dass die Frau ihr Haus an A verschenkt hat; wenn diese Schenkung noch nicht länger als 10 Jahre her ist, wird das Sozialamt verlangen, dass die Schenkung rückgängig gemacht wird. Hierfür müsste dann ein anderer Betreuer oder Verfahrenspfleger bestellt werden, da A ja nicht die Interessen der senilen Frau gegen sich (also A) vertreten kann. Diese Vermögensrückforderung dürfte vorrangig vor Unterhaltszahlungen der Tochter sein.
Betreuungsvollmacht
Hallo,
ein Betreuer DARF ÜBERHAUPT GAR KEINE GESCHENKE ANNEHMEN.
So könnte sich jeder Betreuer ja die Vermögenslage des Betreuten anschauen und schon mal „getürkte“ Vollmachten von dem Betreuten
unterschreiben lassen und sich ALLES aneignen!!!
Wo kommen wir denn da hin???
Bei den Kindern der Betreuten würde ich áuch immer schauen:
Sind sie ehrlich? Besteht nur ein falsches Misstrauen dem
Betreuer gegenüber?
Ist vielleicht schon Geld vorher weggegeben worden?
Auch die Frage wirft sich mir auf: Warum übernimmt das Kind
denn nicht die Betreuung??
Es gibt viele Kinder, die die Betreuung für ihre Eltern übernehmen.
Alles prüfen und im nachgewiesenen Fall notfalls Vormundschaftsgericht bzw. Polizei einschalten und den Betreuer wechseln!!