Hallo!
Ich hätte da mal eine Frage:
Eine alleinerziehende Mutter aus Hessen lebt mit ihrem 2 1/2 - jährigen Sohn allein in einer Wohnung und bezieht - da sie vollzeit arbeiten geht - Betreuungszuschuss für die benötigte Tagesmutter.
Jetzt hat sie vor, im August 09 mit ihrem Lebensgefährten, der nicht der leibliche Vater des Kindes ist, zusammen zu ziehen. Die zu beziehende gemeinsame Wohnung kostet etwa doppelt so viel, wie die alte, allein bewohnte.
Sie hat noch das gemeinsame Sorgerecht mit dem leiblichen Vater.
Dass sie diesen Umzug allen Behörden melden muss, ist ihr durchaus bewusst, und auch, dass der Anspruch auf diesen Betreuungszuschuss nach den neuen Ausgabenverhältnissen neu berechnet werden wird, auch.
Was ich gern wüsste: Wird die Tatsache, dass nun in dem Haushalt eine weitere erwachsene berufstätige und damit verdienende Person lebt, mit berücksichtigt werden? Also kann das Jugendamt ggf. das Einkommen des Lebensgefährten der Mutter (rein rechtlich ja aber nicht der Vater des Kindes) mit veranschlagen / in die Berechnung einbeziehen?
Gelten die beiden nun als eheähnliche Gemeinschaft und wird nun das Einkommen beider als Berechnungsgrundlage genommen, oder haben sich die Verhältnisse nur dahingehend geändert, dass die Andresse eine andere ist, und eine Doppelt so hohe Miete bezahlt werden muss, die anteilig durch 2 in etwa wieder genau so hoch ist, wie die in der alten Wohnung der Mutter?
Ich wäre sehr dankbar für Antworten!
Gruß, Nora.
