Betrieb an Sonn- und Feiertagen

Hallo zusammen,

jemand betreibt eine kleine chemische Reinigung in BaWü. Nun möchte der Inhaber auch gerne an Sonn- und Feiertagen arbeiten (Die Reinigung selbst, nicht den Laden, in dem er die Kleidung annimmt). Die Beschäftigten sind einverstanden, einen Betriebsrat gibt es nicht.

Was muss alles beachtet werden ? Was muss von wem genehmigt werden ? Es geht dabei ausdrücklich nicht um arbeitsrechtliche Dinge.

Danke und Gruß
Elton

Hallo,

Sonn- und Feiertagsarbeit in einer chemischen Reinigung kann am einfachsten durch eine Betriebsvereinbarung erreicht werden. Dazu muss ein Betriebsrat gegründet werden, was ab einer Anzahl von 5 ständigen Arbeitnehmern im Betrieb möglich ist.

Kann kein Betriebsrat gegründet werden, greift § 13 Abs. 3 ArbZG. Danach kann das Gewerbeaufsichtsamt eine Beschäftigung an einem Sonn- oder Feiertag genehmigen, wenn besondere Verhältnisse zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens dies erfordern.

Ansonsten ist es nicht erlaubt, Arbeitnehmer in einer chemischen Reinigung an Sonn- und Feiertagen zu beschäftigen, da eine chemische Reinigung nicht zur Bereitstellung lebenswichtiger Arbeiten im Gesundheitswesen und im Notfall beiträgt.

Schöne Grüße

Martin

Hallo Martin,

soryy dass ich da nochmal nachfrage: D.h. wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, das ganze vereinbart wird, benötigt man keine weitere behördliche Genehmigung ?

Danke und Gruß
Elton

soryy dass ich da nochmal nachfrage: D.h. wenn ein Betriebsrat
vorhanden ist, das ganze vereinbart wird, benötigt man keine
weitere behördliche Genehmigung ?

doch, aber der antrag muss begründet werden. und ich DENKE einmal, dass es keinen plausiblen grund geben wird, diesen antrag zu genehmigen

rnJ

Hallo,

und beantragt wird das beim Gewerbeaufsichtsamt ?

Danke und Gruß
Elton

Ja. In BaWü ist das Gewerbeaufsichtsamt dafür zuständig.

Gruß

Martin