Betrieb eines Flugfunkscanners erlaubt?

Moin Leute!

Stelle mir schon seit geraumer Zeit diese Frage:
Es gibt ja an größeren Flughäfen Spotter, die einen Flugfunkscanner betreiben(, wahrscheinlich um auf die ankommenden Maschinen irgendwie geistig vorbereitet zu sein).

Ist der Betrieb eines solchen Gerätes bei uns offiziell am Boden erlaubt? Der Betreiber habe kein Sprechfunkzeugnis oder irgendwas.

MfG Joachim.

Mahlzeit!

Ist der Betrieb eines solchen Gerätes bei uns offiziell am
Boden erlaubt? Der Betreiber habe kein Sprechfunkzeugnis oder
irgendwas.

Siehe (der link ist lahm aber geht):
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/FAQ/Funk-Scanne…

Man darf halt nichts hören was nicht für jeden gedacht ist.

Gruß
Stefan

Hi!
Vielen Dank für den Link.
Aus dem Text läßt sich meine Eingangsfrage natürlich nicht konkret beantworten. Zu viele Subsumtionsfragen…
"
(1) Nach den §§ 148, 89 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) wird das Abhören von Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage nicht bestimmt sind, bzw. Mitteilen des Inhaltes einer solchen Nachricht oder der Tatsache ihres Empfangs mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe belegt. (2) Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten abgehört werden, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure, die Allgemeinheit oder für einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind.
"
Nach dem ersten Satz könnte man davon ausgehen, dass der Betreiber (Spotter am Airport) sich mit dem Abhören strafbar macht.
Nach dem zweiten Satz ist das mit dem Verweis auf die Allgemeinheit wieder eingeschränkt…

Ich erinnere mich, dass ich beim letzten Versuch, diese Frage zu beantworten, auch irgendwo hier hängen geblieben bin.

Weiß jemand etwas konkretes??

Joachim.

Hallo,

(2) Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten
abgehört werden, die für den Betreiber der Funkanlage,
Funkamateure, die Allgemeinheit oder für einen unbestimmten
Personenkreis bestimmt sind.
"

Nach dem zweiten Satz ist das mit dem Verweis auf die
Allgemeinheit wieder eingeschränkt…

Nein, eine Einschränkung sehe ich darin nicht. Im Gegenteil, es ist viel mehr eine genauere Darstellung wer die Nachrichten abhören darf. Die Funksprüche die z. Bsp. auf der Towerfrequenz stattfinden sind ja nicht für die Allgemeinheit (oder den Spotter) bestimmt. Theoretisch könnte der Tower ja halbstündlich Verkehrsmeldung für die nahegelegene Autobahn durchgeben die für die Allgemeinheit bestimmt sind…

Gruß
Felix