Hallo Mitglieder von wer weiss was,
wenn in einem geschlossenem Wohnbblock eine Produktionsstätte steht die Klopfgeräusche Tag und Nacht
erzeugt die durch den Hof hallt weil die Fenster des Betriebes offen sind, da sie in Klimaanlage nicht investiert
haben, muß es von allen Bewohner der Umgebung geduldet werden? Falls nicht welche Rechte und Möglichkeiten
haben die Anwohner?
Es ist nicht extremn laut, dafür störend und unüberhörbar.
Ich würde mich freuen über eure Infos.
Gruß
Hallo
Ich würde mich freuen über eure Infos.
Ich würde das Umweltamt einschalten unter Verweis auf einen Verstoß gegen
http://www.gesetze.juris.de/bimschg/__22.html
Gruß
smalbop
Hallo !
Meines Erachtens kann das nicht sein !
In einem „geschlossenen Wohnblock“ kann sich kein Gewerbe- oder Fabrikationsbetrieb" befinden,der auch noch Lärm verursacht.
Die Wohnsituation ist sehr unklar,da fehlen weitere Angaben.
Was für ein Betrieb ? Was stellen die her ? Was macht den Lärm?
Wann arbeiten die dort, rund um die Uhr ?
Wohnungen und Betrieb grenzen an einen gemeinsamen Innenhof/Lichthof ?
Wohngebiet,Mischgebiet oder Gewerbegebiet ?
MfG
duck313
Danke smalbop ich werde es überprüfen
Gruß
Hallo duck313,
leider wurden meine Antworten auf dein Beitrag gelöscht.
Konkrete Begründung bekam ich nicht. Ich vermute, dass es für den Moderator den Eindruck erweckt hat, das sei zu individuell.
Auf ein Neues.:
Nehmen wir an dass der genannter Betrieb in einem Mischgebiet liegt und einen gemeinsamen Innenhof hat.
Nehmen wir an dass dieser Geräusch keine Lärmgrenze übersteigt, jedoch für die Anwohner lästig ist.
Gruß
Nehmen wir an dass der genannter Betrieb in einem Mischgebiet
liegt und einen gemeinsamen Innenhof hat.
Nehmen wir an dass dieser Geräusch keine Lärmgrenze
übersteigt, jedoch für die Anwohner lästig ist.
Das beatwortet doch eigentlich die Frage? „Lästigkeit“ isdt kein juristisches Kriterium. Wenn sich die Firma an alle Vorschriften und Richtlinien hält, dann kann man ihr nichts vorwerfen. Ist eben ein Mischgebiet.
Lg,
M.
Ja, jeder kann sich hinter Paragrafen verstecken. Ich kann mich erinnern
dass Betriebe nicht nur in Mischgebieten angehalten sind, unnötige Belästigungen zu vermeiden. In diesem Beispiel wäre es minimale Investition (300,€?)für eine Klimaanlage. Soviel kostet soziale Frieden.
Hallo!
Ja, jeder kann sich hinter Paragrafen verstecken.
Du hast eine Rechts frage gestellt. Da geht es zwangsläufig um Paragraphen.
In diesem Beispiel wäre
es minimale Investition (300,€?)für eine Klimaanlage. Soviel
kostet soziale Frieden.
Wenn Du das Problem aus sozialwissenschaftlicher betrachten willst, dann stell’ die Frage doch mal im Psychologiebrett.
Die Erkenntnis, daß man etwas fordert, wozu der andere nicht verpflichtet ist, bringt einen aber auch im zwischenmenschlichen Kontext weiter. Anspruchsdenken führt eher zur Ablehnung. Auch eine negative Grundeinstellung gegenüber der anderen Partei führt eher zu Konflikten als zur Lösung.
300 Euro? Da könnte man doch zusammenlegen und zum Beispiel die Hälfte der Kosten für die Lüftung übernehmen. Vorausgesetzt, eine Lüftung kann wirklich das gleiche leisten wie das offene Fenster und kostet tatsächlich nur so wenig. Hat das eigentlich ein Fachmann überprüft, oder ist das nur eine Vermutung der Nachbarn.
Die FRage, wie man hier zu einem Konsens oder Kompromiß gelangen kann, ist aber wie gesagt keine Rechtsfrage.
Gruß,
Max
1 - Ja es geht um Paragrafen
2 - Leider hast du das wesentliche in meinem Beitrag übersehen:
„dass Betriebe nicht nur in Mischgebieten angehalten sind, unnötige Belästigungen zu vermeiden“
3 - Diese „Angehaltensein“ ist nicht nur ein fromme Wunsch, sondern eine vom Gesetzgeber, soweit ich es verstanden habe, sinngemäß eine „Rechtspflicht“. (laut Internet)
Ist für mich auch persönlich nachvollziehbar.
4 - Wir kennen hier nur allgemein schreiben, sonst wird mein Beitrag rausgeschmissen.
Nehmen wir an dass der genannter Betrieb in einem Mischgebiet
liegt und einen gemeinsamen Innenhof hat.
Nehmen wir an dass dieser Geräusch keine Lärmgrenze
übersteigt, jedoch für die Anwohner lästig ist.Das beatwortet doch eigentlich die Frage? „Lästigkeit“ isdt
kein juristisches Kriterium. Wenn sich die Firma an alle
Vorschriften und Richtlinien hält, dann kann man ihr nichts
vorwerfen. Ist eben ein Mischgebiet.
Ob es ein Mischgebiet ist, ist irrelevant. Relevant ist, ich erwähnte ihn bereits, der (in seiner Brisanz sehr unterschätzte) § 22 BImSchG.
_**Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass
- schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind,
- nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden […]**_
Und was schädliche Umwelteinwirkungen sind, steht in § 3 BImSchG
_(1) Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne dieses Gesetzes sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.
(2) Immissionen im Sinne dieses Gesetzes sind auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen._
Fazit: Wenn Nachbarn erheblich belästigt werden, sind alle nach dem Stand der Technik verfügbaren Maßnahmen zu ergreifen, die Immission zu dämpfen. Lediglich die Frage, ob die Belästigung erheblich ist, ist zuvor noch zu klären. Hierbei wird auf den nächtlichen Immissionsrichtwert der TA Lärm für Mischgebiete von 45 dB(A) bei Luftschallübertragung und 25 dB(A) bei Körperschallübertragung (infolge baulichem Zusammenhang)zurückzugreifen und dieser erforderlichenfalls sachverständig zu beurteilen sein.
Gruß
smalbop
DANKE!!!
ENDLICH EIN BEITRAG DER ÜBER DAS POLEMISIEREN HINAUSGEHT UND FAKTEN ZEIGT!
DAS HAT MIR GEHOLFEN!
GRUß
Lediglich die Frage, ob die
Belästigung erheblich ist, ist zuvor noch zu klären.
Die Aussdage des Fragestellers war, daß die Grenzwerte eingehalten werden. Darauf habe ich mich bezogen.
Gruß,
Max
1 - Ja es geht um Paragrafen
Also jetzt doch?
„dass Betriebe nicht nur in Mischgebieten angehalten sind,
unnötige Belästigungen zu vermeiden“
Und ob eine Belästigung vorliegt (und unnötig ist), ermittelt sich auch an Grenzwerten, die deiner Aussage nach aber eingehalten werden. Ich habe mich lediglich auf Deine Aussagen bezogen und versucht, davon ausgehend Lösungswege aufzuzeigen.
Die Sache ist doch recht einfach: Wenn die Firma gegen geltendes Recht verstößt, kann man rechtlich dagegen vorgehen. Tut sie es nicht, kann man es nicht und muß einen anderen Weg suchen, den Firmenchef zu überzeugen.
Ich finde in diesem Thread übrigens kein einzoges Posting, in dem irgendjemad Polemisiert hätte. Wenn das gegen mich gerichtet war, dann komm bitte wieder runter und interprtertiere in hilfreiche Antworten nichts huinein, was da nicht drinsteht.
M.
3 - Diese „Angehaltensein“ ist nicht nur ein fromme Wunsch,
sondern eine vom Gesetzgeber, soweit ich es verstanden habe,
sinngemäß eine „Rechtspflicht“. (laut Internet)
Ist für mich auch persönlich nachvollziehbar.
4 - Wir kennen hier nur allgemein schreiben, sonst wird mein
Beitrag rausgeschmissen.
1 - ich wollte dich nicht verletzen
2 - ich weiß deine mühe zu schätzen
Danke
Gruß