Betrieb WLAN Hotspot

Hallo allerseits,

ich habe da mal eine Frage :wink:

wenn jemand einen WLAN Hotspot z.B. in seinem Geschäft oder Restaurant betreibt könnte es ja rein theoretisch sein, daß einer der Nutzer des Hotspots über den vom Betreiber bereitgestellten Internetzugang rechtswidrige Aktivitäten durchführt (z.B. Angriff auf ein anderes System im Internet, Verbreitung von Kinderpornos, Download von Musikdatei die dem Urheberrecht unterliegen usw. usw.)

Da das Ganze ja über den Anschluß des Hotspotbetreibers läuft, würde das ganze zu ihm zurückverfolgt werden. Ist dann der Betreiber des Hotspots haftbar zu machen für die über seinen Anschluß durchgeführten illegalen Aktivitäten, weil er es nicht unterbunden/ausreichend überwacht hat? Oder kann er wohl durch Nutzungsbestimmungen (wie z.B. die Punkte 9.2 und 10 unter http://www.bluspot.de/agb.html) seine Haftbarkeit für solche Fälle ausschließen?

Ich bin schon sehr gespannt auf eure Meinung dazu…

MfG

piffer

Hi Piffer,
ich bin der Meinung, dass der Betreiber zwar zuerst verantwortlich gemacht werden wird.
Er kann aber durch entsprechende Protokollierung nachweisen, dass es von der IP xxx.xxxx.xxxx aus geschehen ist.
Da der „Rechtsbrecher“ wahrscheinlich auch einen eigenen Zugang zum Netz hat, wird man ihm durch technische Maßnahmen sehr schnell auf die Schliche kommen.

Ich sehe es so wie wenn einer mit deinem Auto gefahren ist und du ein Blitzfoto erhältst.
Du sagst, dass du es nicht warst und gibst alle Daten weiter, damit der eigentliche Verursacher gefunden werden kann.

Als Betreiber eines solchen Hotspots würde ich mir deshalb auf jeden Fall eine Protokollierung der Zugänge schaffen. Z.B.: IP xxx.xxx.xxx hat sich am 12.12.2007 um 01 Uhr im Netz eingebucht und meldete sich um 13:30 wieder ab.
Das dürfte dann eine Möglichkeit sein, dass man „Rechtsbrecher“ verfolgen kann. Und es werden auch nicht soviel Daten gesammelt, dass man sich um die Datenschutzgesetze Sorgen machen müsste.

BJ

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Auch hallo.

U.U. kann diese FAQ bereits weiterhelfen: http://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?id=20070105…
(auch wenn man bei Frage 1 etwas vorsichtiger sein sollte…)
Ausserdem braucht man auch mehr Informationen als die IP um einen Übeltäter eindeutig zu identifizieren.

mfg M.L.

Hallo,

ich bin der Meinung, dass der Betreiber zwar zuerst
verantwortlich gemacht werden wird.
Er kann aber durch entsprechende Protokollierung nachweisen,
dass es von der IP xxx.xxxx.xxxx aus geschehen ist.

Welches Protokoll? Ich kenne keinen Wlanrouter, der ein Protokoll erstellt.

Da der „Rechtsbrecher“ wahrscheinlich auch einen eigenen
Zugang zum Netz hat, wird man ihm durch technische Maßnahmen
sehr schnell auf die Schliche kommen.

Die IP wird vom Wlan-router zugewiesen. Was genau willst SDu mit dieser IP anfangen? Wie kommst Du darauf, dass man mittels dieser IP irgendwas herausbekommen könnte?

Ich sehe es so wie wenn einer mit deinem Auto gefahren ist und
du ein Blitzfoto erhältst.

Sorry, das ist leider komplett anders, als Du Dir das vorstellst.

Du sagst, dass du es nicht warst und gibst alle Daten weiter,
damit der eigentliche Verursacher gefunden werden kann.

Aha. Leider hat man da aber nunmal keinerlei relevante Daten, die irgendwas beweisen könnten.

Als Betreiber eines solchen Hotspots würde ich mir deshalb auf
jeden Fall eine Protokollierung der Zugänge schaffen. Z.B.: IP
xxx.xxx.xxx hat sich am 12.12.2007 um 01 Uhr im Netz
eingebucht und meldete sich um 13:30 wieder ab.

Funktioniert so leider überhaupt nicht.

Das dürfte dann eine Möglichkeit sein, dass man
„Rechtsbrecher“ verfolgen kann.

Leider nicht.

Und es werden auch nicht
soviel Daten gesammelt, dass man sich um die
Datenschutzgesetze Sorgen machen müsste.

Das hängt nicht von der Menge, sondern von der Art der Daten ab.

Gruß
loderunner

Vorweg schonmal vielen Dank für eure Antworten :wink:

ich bin der Meinung, dass der Betreiber zwar zuerst
verantwortlich gemacht werden wird.
Er kann aber durch entsprechende Protokollierung nachweisen,
dass es von der IP xxx.xxxx.xxxx aus geschehen ist.

Welches Protokoll? Ich kenne keinen Wlanrouter, der ein
Protokoll erstellt.

Ich zwar bisher auch nicht, aber zwecks Protokollierung ließe sich ja ein Proxy zwischenschalten, der dies übernimmt…

Da der „Rechtsbrecher“ wahrscheinlich auch einen eigenen
Zugang zum Netz hat, wird man ihm durch technische Maßnahmen
sehr schnell auf die Schliche kommen.

Die IP wird vom Wlan-router zugewiesen. Was genau willst SDu
mit dieser IP anfangen? Wie kommst Du darauf, dass man mittels
dieser IP irgendwas herausbekommen könnte?

Die IP hilft hier wirklich nicht viel weiter, außer evtl. in Kombination mit der MAC-Adresse. Aber auch die kann man fälschen :-/

Du sagst, dass du es nicht warst und gibst alle Daten weiter,
damit der eigentliche Verursacher gefunden werden kann.

Aha. Leider hat man da aber nunmal keinerlei relevante Daten,
die irgendwas beweisen könnten.

Wie bereits erwähnt, könnte man den Datenverkehr protokollieren. Zur Not mit einem Sniffer auf dem Proxy :wink: Aber Protokolle lassen sich manipulieren… m.E. nicht grade ein guter „Unschuldsbeweis“.

Als Betreiber eines solchen Hotspots würde ich mir deshalb auf
jeden Fall eine Protokollierung der Zugänge schaffen. Z.B.: IP
xxx.xxx.xxx hat sich am 12.12.2007 um 01 Uhr im Netz
eingebucht und meldete sich um 13:30 wieder ab.

Funktioniert so leider überhaupt nicht.

Man kann doch nachvollziehen, welcher Rechner, mit welcher MAC von wann bis wann im WLAN war… nur bringt es nix…

Und es werden auch nicht
soviel Daten gesammelt, dass man sich um die
Datenschutzgesetze Sorgen machen müsste.

Das hängt nicht von der Menge, sondern von der Art der Daten
ab.

Ein Hinweis in den Nutzungsbestimmngen auf Protokollierung des Datenverkehrs sollte da denke ich ausreichen. Ob die Nutzer dann noch verschlüsseln liegt bei ihnen selbst.

Also bleibt nur, das WLAN zu verschlüsseln und den Datenverkehr zu protokollieren… Die Nutzer bekommen durch Registrierung beim Betreiber (mit Name des Nutzers und MAC-Adresse des Gerätes?) den erforderlichen Netzwerkschlüssel (oder das Ganze ohne Verschlüsselung und ihre MAC-Adresse wird im Router „freigeschaltet“?). Das sollte ein relativ „sicherer“ Weg sein…!?

Muß man bei Minderjährigen Nutzern auch z.B. einen Content-Filter einrichten, damit diese nicht auf Porno-Seiten rumsurfen oder ihnen die Nutzung verweigern, um sie vor solchen Inhalten des Internets zu schützen?

MfG

piffer