Hallo,
haftet man bei einer vorhandenen betriebshaftpflichtversicherung für Schäden bei z.B. technischen Anlage, die man selbst verursacht hat?
Ein konkreter Schadensfall hat sich bei mir nicht ereignet. Frage mich nur, ob man diese Versicherung überhaupt braucht wenn sie nur für nicht selbst verursachte Schäden aufkommt.
Für eine Antwort bin ich dankbar!
Hallo Wolkig,
Du haftest nicht wenn oder weil Du eine Betriebshaftpflicht hast.
Die Haftung bzw. der Schadenersatzanspruch eines Geschädigten ergibt sich aus § 823 BGB!
Deine Versicherung leistet im Rahmen des vereinbarten Umfangs, d.h., wenn es aus der Police hervorgeht, dann ja! Die Frage wäre, ob Dein Betribsrisiko so definiert ist, dass Du an technischen Geräten Schäden erzeugen kannst!
Also im Prinzip leistet die Versicherung, wenn der Schaden aus Deiner betrieblichen Tätigkeit entstanden ist und nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde (im zweiten Fall ggf.), wenn es keine Tätigkeits- oder Bearbeitungsschaden war (es sei es ist eingeschlossen), wenn es kein Mietsachschaden war (es sei es ist eingeschlossen), etc.
Fax doch Deine Police einem Versicherungsmakler. z.B. Deinem Dealer um die Ecke oder such Dir einen im Internet (Direktversicherer findest Du da ja auch, die sind immer schön billig, beraten aber nicht, aber dafür gibt es ja das Brett und Experten hier!?).
z.B. unter www.versicherungsmakler.de
Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler
Hallo Heike,
Eigenschäden fallen üblicherweise unter den Gesichtspunkt: Pech gehabt.
Gruß
Marco
Hallo,
du haftest natürlich nicht nur nach § 823 BGB (ist allerdings die wichtigste Bestimmung der Haftpflichtversicherung) sondern haftest
als Unternehmer, wenn:
- Betriebsangehörige deinen Kunden Schäden zufügen
- Kunden oder Besucher sich auf dem Betriebsgelände aufhalten (Verkehrssicherungspflicht)und zu Schaden kommen
- ein Teil des Betriebsgrundtsücks an Dritte vermietet wird
- Reparatur- oder Montagearbeiten durchgeführt werden
- durch deine Erzeugnisse Personen oder Sachen geschädigt werden.
Versichert sind Schadensersatzansprüche wegen:
- Personenschäden, wie z. B. Kosten für Arztbehandlung…
- Sachschäden (Reparaturkosten)
- Vermögensschäden als Folge versicherter Personen- und Sachschäden.
Zum Versicherungsschutz gehören weiter:
- die Prüfung der Haftungsfrage
- die Regulierung berechtigter Ansprüche
- die Abwehr unberechtigter Forderungen, notfalls auch vor Gericht.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf dich, sondern auch auf:
- im Unternehmen tätige Familienangehörige
- alle Mitarbeiter im Unternehmen…
Also, absolut notwendiger Versicherungsschutz, oder?
Gruß Matthias
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