Betriebkosten - Abrechnung Wasserverbrauch über 2 Jahre

Liebe/-r Experte/-in,

In der aktuellen BKA für das Jahr 2009 wurde der Wasserverbrauch von 2 Jahren also 2008 und 2009 abgerechnet. Aufgrund eines mehrwöchigen Auslandsaufentaltes meinerseits erfolgte keine Verbrauchsablesung für das Jahr 2008. In der BKA 2008 wurde der Wasserverbrauch mit einem unrealistischen Wert von 0,00 m³ abgerechnet. Hätte der Wasserverbrauch vom Dienstleister (z.B. nach Hausdurchschnitt) geschätzt werden müssen (wie er es auch beim Wärmeverbrauch für 2008 getan hat). Darf der Wasserverbrauch für 2008 in der BKA 2009 noch geltend gemacht werden?
Ich wäre sehr Dankbar für eine hilfreiche Auskunft!

Hallo,

der Verbrauch 2008 hätte eigentlich auf Grundlage einer Schätzung erfolgen müssen. Eine Abrechnung für 2008 ist nicht mehr gültig, hier gilt die Ausschlussfrist von 12 Monaten.Jetzt also den VErbrauch für 2008 auf 0 setzen, um evtl. NAchforderungen in die Abrechnung 2009 zu verschieben, ist ein m.E. ein billiger Trick und nicht haltbar.

VG

A. Richter

Wert von 0,00 m³ abgerechnet. Hätte der Wasserverbrauch vom
Dienstleister (z.B. nach Hausdurchschnitt) geschätzt werden
müssen (wie er es auch beim Wärmeverbrauch für 2008 getan
hat). Darf der Wasserverbrauch für 2008 in der BKA 2009 noch
geltend gemacht werden?
Ich wäre sehr Dankbar für eine hilfreiche Auskunft!