Betriebkostenabrechnung

Hallo zusammen,

auch ich habe ein Frage zur Betriebskostenabrechnung.

Nehmen wir mal an, im Mietvertrag ist die BK-Vorauszahlung ohne Hinweise wie netto oder brutto angegeben und in den bisherigen BK-Abrechnungen am Jahresende wurde ebenfalls nie auf die Mehrwertssteuer hingewiesen. Darf in einer neuen Betriebskostenabrechnung auf einmal die Mehrwertsteuer auftauen und zuzüglich gerechnet werden?

Gruß von Suse

Hallo, m.W. hat der gesonderte Ausweis von MWST im
Wohnungsbereich nichts zu suchen, d.h. der Vermieter
hat die Beträge brutto anzugeben, in dem die MWST
enthalten ist. Gruß

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vielen Dank (owt)