Hallo zusammen,
auch ich habe ein Frage zur Betriebskostenabrechnung.
Nehmen wir mal an, im Mietvertrag ist die BK-Vorauszahlung ohne Hinweise wie netto oder brutto angegeben und in den bisherigen BK-Abrechnungen am Jahresende wurde ebenfalls nie auf die Mehrwertssteuer hingewiesen. Darf in einer neuen Betriebskostenabrechnung auf einmal die Mehrwertsteuer auftauen und zuzüglich gerechnet werden?
Gruß von Suse