Betriebkostenvorauszahlungen veruntreut?

Moin allerseits,

vielleicht kann mir hier jemand meine Frage beantworten. Ich habe eine vermietete Immobilie ersteigert. Für diese Wohnung muss ich die Betriebskosten abrechnen. Die Zwangsverwaltung möchte die Mieten ab Ersteigerungstag an mich auskehren und die Nebenkostenvorauszahlungen für den vorigen Zeitraum. Aber nur für 8 Monate der 12-monatigen Abrechnungsperiode. Die Zwangsverwaltung gibt an, die Vorauszahlungen für die vorigen Monate nicht von der vorigen Hausverwaltung erhalten zu haben. Kann das rechtens sein? Ich hätte gedacht, die Vorauszahlungen sind wie die Kaution zweckgebunden und müssen dem neuen Eigentümer übergeben werden?

Die Situation für mich: Volle Nebenkosten für 2010 abrechnen, aber nur Vorauszahlungen für 8 Monate weitergeleitet bekommen. Natürlich behandele ich den Mieter, als hätte er 12 Monate vorausgezahlt - hat er ja, eben nur an die letze Hausverwaltung.

Kann mir jemand einen Tipp geben, ob es sich um Veruntreuung handeln könnte, was ich dann sogar anzeigen könnte?

Vielen Dank für jeden Tipp!

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass solche Anfragen den Rahmen eines Forums in jeder Hinsicht sprengen. Hier ist nür ein Anwalt der sich mit WEG Recht auskennt, der einzig richtige Ansprechpartner.

Hallo,

Fragen hinsichtlich etwaiger strafrechtlicher Folgen beantworte ich mangels Sachkenntnis grudnsätzlich nicht.

Nur eine kleine Anmerkung: Eventuell wurden mit den Vorauszahlungen ja auch entstandene Betriebskosten (Grundsteuer, Abschläge auf Wasser etc.) bereits beglichen.

Gruß
Sebastian

Hallo,
sorry, aber zu deinem Thema kann ich dir leider keine Antwort geben.Da würde ich mit einem RA Rücksprache halten.
Lieber Gruß
Daylighter

Danke für Ihren Hinweis. Nein, es geht nicht um WEG, sondern einzig um die Frage, ob bei einem Eigentümerwechsel vom Mieter geleistete Nebenkostenvorauszahlungen an den neuen Eigentümer übergeben werden müssen.

Ja, kann sein, dass hier keiner eine Antwort hat - aber fragen sollte ich dürfen. Dass ein Forum keine Rechtsberatung ersetzt, ist mir bewußt.

Moin MarWi,

  1. Was steht genau in Deinen Ersteigerungsunterlagen? Steht da sinngemäß drin " … mit allen Lasten" oder so ähnlich, dann kann es sein, dass Du auf den 4 Monaten NK Vorauszahlungen hängenbleibst und sie berücksichtigen musst, obwohl Du sie nicht erhalten hast.
    2.Vermutlich außer Frage steht, dass der alte Verwalter das Geld kassiert, aber dann offensichtlich veruntreut hat - egal, ob er damit abgehauen ist oder er einfach das Konto geplündert hat und jetzt pleite ist. Inwiefern er sich damit in welchem Umfang strafbar gemacht hat, müsste in dem alten Verwalter Vertrag festgelegt sein. Dort können die Eigentümer festlegen, wie er die Nebenkosten bis zur Abrechnung sicher anlegen muss.
    Geprüft werden müsste auch, ob die versteigerte Wohnung vom Versteigerer korrekt beschrieben wurde bezüglich der darauf liegenden GUTHABEN und LASTEN.

Es tut mir leid, aber aus der Ferne ohne Details kann man das nicht beurteilen. Ich bin auch nicht sicher , WER den alten Hausverwalter in diesem Fall verklagen müsste, ob die Eigentümergemeinschaft ( ich gehe mal davon aus, dass es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt) oder der jetzige Verwalter aufgrund seines neuen Verwaltervertrages. Falls mehrere Eigentümer betroffen sind, ist es ratsam, möglicherweise eine außerordentliche Eigentümerversammlung einzuberufen und den Verwalter gemeinsam zu beauftragen, das Geld für alle einzutreiben.

Viel Glück wünscht Heihei und denk dran: alles gaaaanz genau lesen - der Teufel steckt im Detail!

Hallo,
meines Erachtens ist das Veruntreuung. Das ist jedoch eine Sache fürs Gericht bzw. den Anwalt und auch eine Anzeige wegen des Verdachts der Veruntreuung ist machbar.

LG Ulla

hallo marwi,
soweit geht leider mein wissen nicht. aber ich denke, dass du zahlen mußt. ich vergleiche das mit einem erbe. du hast die möglichkeit ein erbe auszuschlagen oder anzunehmen. wenn du annimmst, dann mit allem wenn und aber d.h. wenn schulden drauf sind, haftest du. sollten hier wirklich nebenkosten veruntreut worden sein, wirst du nicht umhin kommen, dass zu beweisen und gf. beim vorbesitzer einzuklagen. da du aber das haus ersteigert hast läßt darauf schließen, dass der vorbesitzer eh kein geld hat. inwieweit du damit erfolgreich sein könntest, weiß ich nicht.
tut mir leid, wenn ich dir da nicht weiterhelfen kann.
gruß schnueffel

Hallo!

Zu allererst möchte ich dir sagen , dass „Experte“ wohl etwas zu hoch gegriffen ist und daher darauf hinweisen , das alles - was ich dir rate - led. auf mein „Rechtsempfinden“ gründen.
Daher ohne Gewähr!!!
Du hast Recht!
Deine Mieter haben alles richtig gemacht und sollten aussen vor bleiben. Is ja nicht deren Schuld , wenn der vorherige Hauseigentümer die Vorauszahlungen nicht ordnungsgemäss abführt!
Ergo …isses ein Ding zwischen dem Vorbesitzer und Dir!
Rein Rechtlich müsstest du 8 Monate und der Vorbesitzen 4 Monate abrechnen!
Ich glaube sogar , daß das rechtlich so auch von jedem Gericht geurteilt würde , wenn es denn den Gang gehen muss!
Zu Bedenken gäbe ich den Vorbesitzern , das der Streiotwert - je nachdem , wieviele Mietparteien dort wohnhaft sind - empfindlich hoch werden kann und - wenn er dazu verurteilt wird - auch sehr hohe Gerichtskosten zu erwarten hat , wenn er den Prozess verliert!..und das wird er , wenn es darum geht , wer den jetzt die fehlenden 4 Monatsbeiträge zu den NK zu entrichten hat.
Selbstverständlich ist dieses Geld der Mieter so anzusehen , als sei es treuhänderisch übergeben worden(nämlich zum bezahlen der NK ) und - wie du schon sagtest „zweckgebunden“
Also , ich kann mir nicht vorstellen , dass ein deutsches Gericht anders entscheiden wird!..aber rechtlich abgesegnet ist das nicht …ich bin ja nur n Handwerksmeister und kein Jurist!
Aber ich wünsche dir viel Glück…(brauchst du eigendlich nicht)und Erfolg!
LG Frank B.

sorry,

diese frage vermag ich nicht zu beantworten…

viel glück,
udo

Hallo,

dies ist eine juristische Angelegenheit. Bitte einen Fachanwalt befragen.

Gruß
Udo

Hallo MarWi,

danke für die Anfrage, jedoch kann ich dir in deinem Fall nicht weiterhelfen, da ich davon leider keine Ahnung habe. Tut mir leid, doch versuche noch jemanden anderes aus dem Forum zu befragen oder wende dich an einen Mieterverein, Mieterbund oder evtl. in deinem Fall an einen Eigentümerverband o.ä.
Trotzdem alles Gute und freundliche Grüße
1monchen

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und die ersten Ideen. Ich werde mit einem Anwalt telefonieren und melde mich dann noch mal mit dem Ergebnis. Ich wollte hier aber schon mal das Gespräch vorsortieren. Scheint ja doch keine einfache Frage zu sein. Das Problem müsste jedem bekannt sein, der eine vermietet Immobilie gekauft hat, war mein Gedanke dabei.

Moin allerseits und hier kommt die Auflösung - Der Anwalt meint:
Als neuer Eigentümer steht mir ab Zuschlag die Nebenkostenvorauszahlung zu. Jedoch nicht für den Zeitraum davor. Auf der anderen Seite muss ich aber auch die Nebenkosten erst ab Zuschlag tragen. Mit den Mietern soll ich ab Zuschlag abrechnen. Wenn diese meinen ein Guthaben in den Monaten davor zu haben, wäre dieses mit der Insolvenz versenkt. Eigentlich logisch und bestechend einfach. Aber manchmal muss es halt ein Anwalt aussprechen!!!

Danke für alle Hinweise und Tipps!!

Hallo,
ich bin keine Fachanwältin für Miet-oder Vertragsrecht, aber ich versuche trotzdem mal, die Anfrage zu beantworten.

Die Mieter haben also Nebenkosten-Vorauszahlungen an die Hausverwaltung geleistet. Diese hat aber nur für acht statt für zwölf Monate Vorauszahlungen an die Zwangsverwaltung geleitet. Also würde ich bei der ehem. Hausverwaltung mal nachfragen, wo das Geld hingegangen ist. Ob solche Zahlungen zweckgebunden sind, wage ich zu bezweifeln. Die meisten Vermieter, die diese Zahlungen mit der regulären Monatsmiete bekommen, werden die Zahlungen nicht auf ein Konto packen, um damit sämtliche Nebenkosten zu begleichen. Das Geld wird sicher einfach so verbraucht.

Also, ehem. Hausverwaltung anrufen und nachfragen, warum die Zwangsverwaltung nur acht Vorauszahlungen statt zwölf erhalten hat. Und unter Umständen mit rechtlichen Schritten drohen.

Würde ich jedenfalls so machen.

Viel Glück!

Micha

Hallo MarWi,

es freut mich zu lesen, dass dein Fall ein gutes Ende genommen hat. Jedenfalls erst einmal für dich.
Alles Gute für die Zukunft und liebe Grüße
1monchen

Hallo Micha und Danke,

hab gestern bei Anwalt angerufen. Weder mit Kosten, noch mit den Zahlungen vor dem Zuschlag habe ich was an Hut. Steht ja auch so im Beschluss, dass Einnahmen und Ausgaben bis zum Zuschlag der Masse (Insolvenzmasse) und danach mir zufallen. Der Anwalt meinte, ich bekomme ab Zuschlag die Vorauszahlungen müsse ab Zuschlag abrechnen. Sollten die Mieter Guthaben wegen zu hoher Vorauszahlungen in den Monaten davor haben, wäre das Geld weg oder eben in der Insolvenzmasse mit bedingten Chancen auf eine Rückzahlung. In jedem Fall regeln Mieter und Zwangsverwaltung den Zeitraum vor dem Zuschlag und die Mieter mit mir alles nach dem Zuschlag.

Viele Grüße

Hier kann ich leider nicht helfen.
Herta Bassauer

Da müßte der Mieterbunde weiterhelfen.
Gruß
Ulrike