Moin allerseits,
vielleicht kann mir hier jemand meine Frage beantworten. Ich habe eine vermietete Immobilie ersteigert. Für diese Wohnung muss ich die Betriebskosten abrechnen. Die Zwangsverwaltung möchte die Mieten ab Ersteigerungstag an mich auskehren und die Nebenkostenvorauszahlungen für den vorigen Zeitraum. Aber nur für 8 Monate der 12-monatigen Abrechnungsperiode. Die Zwangsverwaltung gibt an, die Vorauszahlungen für die vorigen Monate nicht von der vorigen Hausverwaltung erhalten zu haben. Kann das rechtens sein? Ich hätte gedacht, die Vorauszahlungen sind wie die Kaution zweckgebunden und müssen dem neuen Eigentümer übergeben werden?
Die Situation für mich: Volle Nebenkosten für 2010 abrechnen, aber nur Vorauszahlungen für 8 Monate weitergeleitet bekommen. Natürlich behandele ich den Mieter, als hätte er 12 Monate vorausgezahlt - hat er ja, eben nur an die letze Hausverwaltung.
Kann mir jemand einen Tipp geben, ob es sich um Veruntreuung handeln könnte, was ich dann sogar anzeigen könnte?
Vielen Dank für jeden Tipp!