Mussen bei einer Rentenzahlung aus einer Direktversicherung (85€ mon.) in jedem Fall Sozialabgaben geleistet werden oder gibt es Ausnahmen? Obergrenzen? Wie hoch wären die Abgaben?
Ich denke es geht um Fälle, wo die Direktversicherung ausgezahlt werden soll/wird?
In diesen Fällen muß man als Pflichtversicherter (es sei denn man ist privat versichert!=Ausnahme)
Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von 1/120 mit vollem KV/PV-Beitrag bei Erhalt dieser Direktversicherung als Kapitalleistung bezahlen. Unabhängig ob durch Arbeitgeber/Arbeitnehmer bezahlt oder womoglich (nach Ausscheiden aus der Firma z.B.) privat fortgeführt.
Es gibt noch einige Sonderregelungen wie Bagatellgrenzen und natürlich auch die Beitragsbemessungsgrenze.
Grüße,
Hallo,
derzeit liegt die Grenze bei ca. 127,00 € mtl., d.h. wenn sonst keine
Versorgungsbezüge bezogen werden, wären die 85,00 € beitragsfrei bei
pflichtversicherten Rentnern.
Gruss
Czauderna
Danke für die Antwort.
Was hat es mit der Beitragsbemessungsgrenze auf sich? Ist das gleichbedeutend mit Härtefallregelung?
Wenn die Kapitalzahlung kurz vor Ende des Jahres erfolgt, wie wirkt es sich aus in bezug auf die Härtefallregel?