Liebe/-r Experte/-in, in den Voraussetzungen für die o. g. Steuerfreiheit heißt es u. a., daß „Maßnahmen auf Grundlage der gesundheitsfachlichen Bewertungen der Krankenkassen“ gefördert werden. Im Einzelnen werden verschiedene Bereiche (z. b. Reduzierung von Bewegungsmangel sowie Stressbewältigung und Entspannung) aufgeführt.
Meine konkrete Frage:
Ich bin Entspannugstrainerin und nicht von den Krankenkassen zertifiziert, weil mir die Grundbildung (Pädagoge, Arzt, Physiotherapeut o. ä.) fehlt. Nun möchte ich meine Leistungen freiberuflich örtlichen Betrieben anbieten (Seminare zur Stressbewältigung und Burnout-Prävention). Können die Betriebe die Aufwendungen hierfür anschließend in der Steuererklärung geltend machen, weil ich in einem der aufgeführen Bereiche für sie tätig geworden bin? Oder ist es vielmehr so, daß die Betriebe steuerfreien Beträge i. H. von 500 EUR/pro Arbeitnehmer nicht absetzen können, weil das Finanzamt prüft, ob ich ein „qualifizerter“ Anbieter im Sinne der Krankenkassen bin (= nur Bezug zum geforderten Bereich reicht nicht aus). Ich bin freiberuflich mit einer Praxis für Prävention und Gesundheitsförderung tätig (Kleingewerbe).
Kann mir jemand von euch diese Frage beantworten, bevor ich meine „Reklametrommel“ rühre und den steuerlichen Anreiz dabei in den Vordergrund rücke? Dankeschön im voraus :0)
Luzie