Betriebl. Leistungsprozess + rechtl.Grunslagen

Hallo.

Wer kann mir helfen??
Ich muss 2 Thematiken erläutern, leider habe ich in meinen BWL Büchern explizit nichts gefunden:

  1. Allgemeine Rechtliche Grundlagen im Wirtschaftsprozess
  2. Grundfunktion des betrieblichen Leistungsprozesses

Ich bin über jede Hilfe dankbar!!!

LG
Jenni

Auch hallo.

  1. Allgemeine Rechtliche Grundlagen im Wirtschaftsprozess

Stichwortmässig könnte man hier das Handelsrecht (http://www.dejure.org/) und das IT-Recht nennen (Archivierung von elektr. Dokumenten & Sicherheit der IT z.B.)

HTH
mfg M.L.

Hi Jennifer !

  1. Allgemeine Rechtliche Grundlagen im Wirtschaftsprozess

Also hier kann man nahezu jedes Gesetz und (!) auch jede Verordnung nennen, die betroffen sein könnte (!) wenn man wirtschaftet. Von daher gibt es hier eine schier unendliche Vielzahl von Gesetzen und das HGB als solches, ist da noch lange nicht alles.
Man bedenke nur einmal folgendes: Du bist Unternehmer und hast z.B. Angestellte. Dann ist das Arbeitsrecht auch Dein Bier. Oder aber das Petentrecht, Dein Unternehmen hat eine Erfindung gemacht. Du hast zufällig gewerbsmäßig neben Gummibärchen auch Panzerfäuste in den Irak geliefert. Dann ist das Strafgesetzbuch auch für Dich als Unternehmer von Bedeutung.

Allgemein kann man sagen, dass Steuern u.a. auch deswegen erhoben werden, damit der Staat die Rahmenbedingungen schaffen und erhalten kann, die die Individuen für ihr freiheitliches Handeln in privater oder wirtschaftlicher Form brauchen.
Es bedarf also einer demokratischen Staatsform in der es vor allem darauf an kommt, dass man sich auf Verträge verlassen kann. Dafür bedarf es einer Reihe von Gesetzen und Regelungen. In diesem Zusammenhang spricht man dann von den „rechtlichen Grundlagen“.

  1. Grundfunktion des betrieblichen Leistungsprozesses

Also diese Frage kann man sicher „so und so“ beantworten. Als Grundfunktion kann man aber m.E. folgendes sagen:

Mit Leistungsprozess kann allgemein die Gütererstellung bzw. der Ablauf der Gütererstellung beschrieben werden. Demnach kann als Grundfunktion die Herstellung von Erzeugnissen genannt werden. Dabei kann man auch sagen, dass der Betrieb der Ort ist, wo die Leistungserstellung stattfindet und dass das Unternehmen einen Betrieb beinhaltet bzw. beinhalten kann. In der Allgemeinheit werden Unternehmen und Betrieb in Übereinstimmung verwendet, was jedoch nicht ganz richtig ist.
Man könnte aber etwas weitergehend auch sagen, dass die Grundfunktion darin besteht, über die Herstellung von Erzeugnissen den Betrieb/Unternehmen zu erhalten. Da aber auch andere Bereiche zu beachten sind (weniger technischer, dafür aber umso mehr kaufmännischer Art), damit das Unternehmen fortbestehen kann, müsste man hier etwas genauer eingrenzen.

Viele Grüße
TraderS