erst einmal vielen lieben Dank für deine Ausführungen!
Nun stellt sich für mich die Frage, wie der AN die km gegenüber dem Unternehmer abrechnen darf. Sind das generell 0,30€ für jeden km und
muß das dann ggf. durch ein Fahrtenbuch o. eine Aufstellung nachgewiesen werden?
ja, aufstellung der gefahrenen kilometer. am besten in form eines fahrtenbuches woraus sich auch die gesamte laufleistung ersehen lässt. aber es reicht auch eine einfach liste mit gefahrenen km, ort, entfernung, zeiten (ggf. verpflegungsmehraufwand), zweck der reise.
mfg vom
showbee
p.s. 30ct / km ist möglich (vereinfachung). wenn mit einem kompletten fahrtenbuch und allen kostenbelegen (alle aufheben) nachgewiesen werden kann, dass der km aber 40ct gekostet hat, können auch diese angesetzt werden.